Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat eine zuvor vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Geldstrafe gegen den Zweitligisten Hansa Rostock um 10.000 Euro reduziert.
Demnach muss der Verein wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 2. April (1:0) nur noch 40.925 Euro zahlen. Bis zu 13.500 Euro können für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Die Mecklenburger hatten gegen die im August verhängte Strafe Einspruch erhoben
„Aufgrund von neuen Zeugen-Aussagen ergab sich ein neuer Sachverhalt. Danach stellte sich die Gefährlichkeit der Auseinandersetzungen in der Halbzeitpause des St.-Pauli-Spiels für das Bundesgericht nicht so hoch dar wie noch zuvor für das Sportgericht“, sagte der Bundesgerichts-Vorsitzende Achim Späth am Montag.
In der Halbzeitpause war es zu Auseinandersetzungen im Stadionumlauf zwischen den Heim- und Gästefans gekommen. Dabei beschossen und bewarfen sich Anhänger beider Vereine mit Pyrotechnik. Die Lage konnte erst durch starke Polizeipräsenz auf beiden Seiten befriedet werden. Bei der Abreise wiederholte sich diese Situation. Zudem warf in der 25. Minute ein Rostocker Zuschauer eine leere Getränkedose in Richtung der Ersatzspieler des Gastvereins. Darüber hinaus zündeten Rostocker Anhänger im Spielverlauf 18 pyrotechnische Gegenstände.
Über die Hansa-Berufung gegen die vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafe in Höhe von 54.800 Euro aus dem Spiel gegen den Hamburger SV am 15. Mai (2:3) wird das DFB-Bundesgericht zu einem anderen Zeitpunkt entscheiden.