Mittwoch, 27.November 2024 | 17:50

Digital-Sitzungen von Kommunalparlamenten: Regel verlängert

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Kreisen und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern kann es auch künftig ermöglicht werden, zum Schutz vor Infektionen Sitzungen in digitaler Form abzuhalten und so Beschlüsse zu fassen.

Der Landtag stimmte am Mittwoch einer Verlängerung des im Zuge der Corona-Pandemie eingeführten Gesetzes zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit zu. Demnach können Kommunen nach Erlass einer entsprechenden Landesverordnung vorübergehend von organisations- und haushaltsrechtlichen Vorschriften abweichen. Voraussetzung ist, dass die Sitzungen im Internet übertragen werden, um so die vorgeschriebene Öffentlichkeit herzustellen. Die Regelung wäre zum Jahresende ausgelaufen.

Nach Angaben von Innenminister Christian Pegel (SPD) haben sich diese Regeln in den zurückliegenden zwei Pandemie-Jahren bewährt. Die Kommunen seien verantwortungsvoll damit umgegangen. Pegel verwies zudem darauf, dass mit dem neu gefassten Gesetz auch die Befugnisse der Kommunen erweitert werden, rasch auf finanzielle Notlagen von Stadtwerken im Zuge der Energiekrise zu reagieren.

Kritik kam von der Opposition. Mehrere Redner beklagten, dass das Umlaufverfahren zur Beschlussfassung aus dem Gesetz gestrichen wurde. Jens-Holger Schneider von der AfD äußerte generelle Zweifel an der Notwendigkeit des Gesetzes. Das Einhalten grundlegender Hygienemaßnahmen biete ausreichend Schutz auch in Präsenzsitzungen. FDP-Fraktionschef René Domke forderte eine grundlegende Reform der Kommunalverfassung, um prinzipiell digitale oder hybride Sitzungen zu ermöglichen. Das sei vor allem für ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern angezeigt und trage dazu bei, Ehrenamt und Familie besser in Einklang bringen zu können.

Gemeinderäte kommen nach Angaben der Kommunalverbände acht bis zehn Mal im Jahr zusammen, Kreistage etwas weniger. Von den Sonderregeln betroffen sind aber auch Sitzungen der Fachausschüsse, Fraktionen und der Gremien der Ämter. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es etwa 700 Gemeinden und Städte, sechs Landkreise und etwa 120 Ämter.

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