Mecklenburg-Vorpommern befürwortet eine Einmalzahlung für Ost-Rentner, deren Ansprüche bei der Überleitung von DDR-Rentenrecht nur unvollständig berücksichtigt wurden.
Im Rahmen einer Härtefalllösung sollen Betroffene 5000 Euro erhalten, je zur Hälfte getragen von Land und Bund. „Es gibt Gruppen, die bei der Überleitung des DDR-Rentenrechts aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass wir hier zu einer Lösung kommen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in einer am Donnerstag in Schwerin verbreiteten Mitteilung.
CDU, Grüne und FDP hatten zuvor in einem Landtagsantrag eine Regelung dafür gefordert, die bislang noch aussteht.
Laut Schwesig hat die Bundesregierung im Ergebnis der Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Härtefallfonds für betroffene Menschen mit sehr kleinen Renten vorgeschlagen. Zwar sei Rentenrecht Bundesrecht. „Im Sinne der Betroffenen ist die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern aber bereit, eine Einmalzahlung von 2500 Euro des Bundes je Betroffenem mit noch einmal 2500 Euro aus dem Landeshaushalt aufzustocken“, machte Schwesig deutlich. Damit seien für das Land Kosten von insgesamt 25 Millionen Euro verbunden, die schon in dem für 2023 geplanten Nachtragshaushalt verankert werden könnten. Dieser soll im Dezember im Landtag beschlossen werden.
Von dem Fonds sollen neben Ost-Rentnern auch Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge mit niedrigen Renten profitieren.