Dass der Zugverkehr in großen Teilen Deutschlands über Stunden nicht funktioniert, soll nicht noch einmal vorkommen. Die Deutsche Bahn will daher die Sicherheitskontrollen verstärken und auch die Netzkapazitäten ausbauen. Wer hinter dem Sabotageakt von vor einer Woche steckt, ist noch unklar.
Nach dem Sabotageangriff auf das Funknetz der Deutschen Bahn vor rund einer Woche will der Konzern sich unter anderem mit zusätzlichen Netzkapazitäten gegen Systemausfälle wappnen. Darüber habe der Konzern den Aufsichtsrat auf einer Sondersitzung informiert, hieß es aus Kreisen des Kontrollgremiums. Ziel sei es demnach, weitere sogenannte Redundanzen im Netz aufzubauen, entweder durch die Nutzung freier Kapazitäten oder auch durch das Verlegen neuer Kabel.
Zusätzlich plane die Bahn mehr Sicherheitskontrollen entlang der Strecken auch in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Bei schutzbedürftigen Objekten sollen ebenfalls in Kooperation mit den Behörden die Sicherheitskonzepte überprüft werden.
Unbekannte Täter hatten am vergangenen Wochenende an zwei unterschiedlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen und in Berlin ein wichtiges Funknetz der Bahn gekappt, über das unter anderem Lokführer und Leitstellen miteinander kommunizieren. Der Bahnverkehr in Norddeutschland kam daraufhin für mehrere Stunden vollständig zum Erliegen. Den ganzen Tag über kam es auch in anderen Regionen zu Folgeverspätungen und Zugausfällen.
Zum Stand der Ermittlungen wurde aus dem Aufsichtsrat bislang nichts bekannt. Inzwischen hat in der Sache die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Wegen möglicher verfassungsfeindlicher Sabotage habe die Behörde in Karlsruhe am Donnerstag ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet, teilte sie mit.
Für Spitzenpolitiker und Prominente mit einem hohen Sicherheitsstatus gibt es bei der Bahn unterdessen besondere Vorkehrungen. „Im Schienenverkehr – ebenso wie im Straßen- oder im Luftverkehr – muss teils auch auf Grundlage von Vorgaben der Sicherheitsbehörden dem besonderen Schutz- und Sicherheitsbedürfnis exponierter Personen des öffentlichen Lebens Rechnung getragen werden“, teilte die Bahn auf Anfrage mit. Bei der Bahn gebe es dafür eine Konzernregelung aus dem Jahr 2010. Darüber berichtete der „Spiegel“.
Dem Bericht zufolge sieht die Richtlinie unter anderem vor, dass Züge vor solchen Fahrten besonders sorgfältig überprüft werden. Die Bahn machte noch keine Angaben zu den konkreten Regeln. „Klar ist: Die Beförderung erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Fahrplans, es werden auch keine Sonderhalte gewährt. Ebenso reisen die Passagiere auf eigene Kosten mit regulären Tickets“, teilte ein Sprecher mit. Bahn-Vorstände könnten die Richtlinie zudem nicht in Anspruch nehmen.