Mittwoch, 27.November 2024 | 01:35

Verfahren um Spitzel-Einsatz bei G8-Gipfel 2007 eingestellt

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In einem Gerichtsverfahren um den Einsatz eines verdeckten Ermittlers beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm haben sich die Streitparteien auf einen Vergleich verständigt. Beide Seiten hätten sich geeinigt, das Verfahren nicht fortzuführen, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Schwerin am Montag nach einer mündlichen Verhandlung. Die Einigung sehe lediglich die Verteilung der Verfahrenskosten vor.

Der gebürtige US-Amerikaner Jason Kirkpatrick hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern 2016 verklagt, da er den Einsatz eines Spitzels durch das Landeskriminalamt (LKA) als Eingriff in seine Grundrechte betrachtet. Mit seiner Klage wollte Kirkpatrick laut Sprecherin erreichen, dass der Einsatz für rechtswidrig erklärt wird. Damit hätte er in weiteren Verfahren etwa finanzielle Ansprüche geltend machen können.

Wie die Landesregierung 2011 bereits eingeräumt hatte, beschäftigte das LKA einen verdeckten Ermittler der britischen Polizei mit dem Tarnnamen Mark Stone. Dieser hatte im Jahr 2007 die linksextreme Szene in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg ausgeforscht. Das Land bezahlte für den verdeckten Ermittler während des G8-Gipfels in Heiligendamm unter anderem Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Das Verwaltungsgericht Schwerin teilte nun mit, es lägen kaum Unterlagen vor. Das Land habe Kirkpatrick im Jahr 2011 mitgeteilt, es seien über ihn keine Daten gespeichert gewesen. Es sei unklar geblieben, ob überhaupt Daten über ihn vorgelegen hätten und gegebenenfalls aufgrund gesetzlicher Vorschriften gelöscht worden seien.

Auch habe das Land Mecklenburg-Vorpommern Teile von Akten aus Geheimschutzgründen nicht ans Gericht gegeben. Der Kläger habe einen Antrag auf Vernehmung des verdeckt eingesetzten britischen Polizisten als Zeugen zurückgezogen. Die britische Polizeibehörde habe die Aussagegenehmigung für den britischen Polizisten und seine Führungspersonen über den Einsatz in Deutschland verweigert.

Am Montag nun habe das Gericht die Beteiligten auf Beweisschwierigkeiten und ungeklärte Rechtsfragen hingewiesen – aber auch auf die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Einsatzes ohne richterliche Entscheidung, wie es hieß. Inwiefern im konkreten Fall dem Kläger dadurch Schäden entstanden seien, sei allerdings nicht entschieden worden, sagte die Sprecherin.

Der Gipfel der acht führenden Industrieländer fand im Juni 2007 statt. Die Sicherheitsvorkehrungen waren enorm, mit rund 16.000 Polizisten gab es den bis dahin größten Polizeieinsatz der Bundesrepublik.

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