Mittwoch, 27.November 2024 | 03:32

Gaspreisbremse: 12 Cent und Einmalzahlung im Dezember

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Der Staat will Verbraucher und Wirtschaft bei der Gasrechnung entlasten. Eine Expertenkommission soll ausarbeiten, wie das gelingen könnte. Nach intensiven Beratungen schlägt das Gremium eine Lösung in zwei Stufen vor.

Die Gaspreis-Kommission hat der Bundesregierung ein zweistufiges Modell zur Entlastung bei den Gaspreisen vorgeschlagen:

In einem ersten Schritt soll der Staat im Dezember einmalig die jeweilige Abschlagszahlung der Gas- und Fernwärmekunden übernehmen. Diese einmalige Übernahme der Abschlagszahlung entspricht in der Höhe der Abschlagszahlung, die im September 2022 angesetzt war.
In einem zweiten Schritt sollte für Haushalte und kleinere Unternehmen ab Frühjahr 2023 bis mindestens Ende April 2024 eine Preisbremse für ein bestimmtes Kontingent an Gas- und Wärmeverbrauch eingeführt werden.

So soll ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Diese sieht für eine Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller auch staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde vor. „Das heißt, man bekommt quasi jeden Monat einen staatlichen Zuschuss auf die Abschlagszahlung“, erklärte die Wirtschaftsweise Veronika Grimm auf einer Pressekonferenz. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise gelten. Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen. „Der erhaltene Betrag muss nicht zurückgezahlt werden, selbst wenn der tatsächliche Verbrauch in der Jahresendabrechnung von der angenommenen Menge abweicht“, heißt es in dem Bericht.

Für Fernwärmekunden soll eine Wärmepreisbremse kommen. Analog zum Gaspreis soll es hier einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme geben, wiederum für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.

Für die Industrie soll die Gaspreisbremse bereits ab Januar 2023 gelten. Insgesamt beläuft sich das Entlastungsvolumen durch diese Vorschläge auf rund 96 Milliarden Euro, wie Kommissionsmitglied Michael Vassiliadis, der auch Vorsitzende Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) ist, erklärte. Für die Industrie wird vorgeschlagen, dass diese für 70 Prozent ihres Verbrauchs des Jahres 2021 einen festen Beschaffungspreis von 7 Cent pro kWh und für den Verbrauch, der darüber hinausgeht, die üblichen Marktpreise zahlen soll.

Die Maßnahmen sollen entlasten, aber gleichzeitig auch Anreize zum Sparen von Gas und Wärme setzen. Für Privathaushalte und kleinere und mittlere Unternehmen würden sich die Entlastungen während des Zeitraums bis April 2024 auf insgesamt rund 71 Milliarden Euro belaufen, für die Industrie auf 25 Milliarden.

„Die Kommission hat hier glaube ich einen guten und auch machbaren Vorschlag entwickelt“, sagte Kommissionsvorsitzende Veronika Grimm, die auch Wirtschaftsweise ist, bei der Vorstellung der Vorschläge.

Die geplante Gaspreisbremse ist Teil des 200 Milliarden Euro starken Abwehrschirms, den die Bundesregierung auflegen will, um Privathaushalte und Unternehmen wegen der hohen Energiekosten unter die Arme zu greifen. Gleichzeitig soll ein Anreiz zum Einsparen von Gas erhalten bleiben, denn Deutschland muss nach den Vorstellungen der Bundesregierung seinen Gasverbrauch um 20 Prozent reduzieren.

Die Bundesregierung will die Vorschläge der Gaspreis-Kommission nun zügig beraten. In die Ausgestaltung der Gaspreisbremse soll auch die neue Steuerschätzung einfließen. Diese wird für den 27. Oktober erwartet.

Die 21-köpfige Gas-Kommission wird geleitet von Grimm, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft IGBCE, Michael Vassiliadis, und von Siegfried Russwurm, dem Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Industrie.

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