Aufgrund der Energiekrise wächst die Befürchtung in Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung, dass kommunale Energieversorger in Zahlungsschwierigkeiten kommen könnten.
Am Dienstag beschloss das Kabinett deshalb einen Gesetzentwurf, der es den Kommunen erlauben soll, ihren Versorgern Bürgschaften und Darlehen ohne Sicherheiten zu gewähren. Dazu soll das Innenministerium im Fall der Fälle eine Verordnung erlassen dürfen.
Die Regelung zur leichteren Gewährung von Bürgschaften und Darlehen für kommunale Energieversorger wie Stadtwerke soll zunächst für 2023 und 2024 gelten. Kommunen sollen dafür auch leichter Kredite aufnehmen können, ebenso für die Begleichung ihrer eigenen Energierechnungen.
Die Regierung drückt aufs Tempo: Noch am Freitag soll der Gesetzentwurf den Landtagsabgeordneten vorgelegt werden. Es drohten aufgrund der Marktentwicklung Liquiditätsengpässe bei kommunalen Versorgungsunternehmen, „denen möglicherweise kurzfristig zu begegnen ist“, heißt es in der Erläuterung zum Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.