Investitionen in regionale Stromnetze sollten nach Ansicht von Wirtschaftsminister Reinhard Meyer trotz bundesweiter Ausbauziele für erneuerbare Energien auf alle Länder umgelegt werden.
Dies gelte auch nach dem Inkrafttreten des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes im kommenden Jahr, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe ein Akzeptanzproblem für den weiteren Ausbau von Wind- und Solarstrom, wenn Strompreise dort besonders hoch sind, wo viele Anlagen neu angeschlossen würden.
Über die Netzentgelte werden die Kosten für den Bau von Stromleitungen in den regionalen Verteilnetzen bisher nur von den jeweiligen Verbrauchern vor Ort getragen, auch wenn diese den durch die angeschlossenen Kraftwerke zusätzlich erzeugten Strom nicht nutzen.
Die Deutsche Energie-Agentur ist der Ansicht, dass die bundesweiten Ausbauziele für Windenergie die entsprechenden Kosten bis 2032 gleichmäßiger verteilen werden. „Bundesländer wie Bayern, in denen der Windenergieausbau bisher nur eine sehr untergeordnete Rolle gespielt hat, werden sich somit stärker als bisher engagieren müssen“, hieß es. Unterm Strich stimmt Meyer dieser Analyse zwar zu, doch dies sei erst 2032 der Fall. „Aber wir müssen ja vorne anfangen“.
Das ab Frühjahr 2023 geltende Wind-an-Land-Gesetz legt für die einzelnen Bundesländer fest, wie viele Flächen sie für den Bau von Windkraftanlagen bis 2032 ausweisen müssen. Je nach Geografie sollen ungefähr zwei Prozent der jeweiligen Landesfläche als Windeignungsgebiete ausgewiesen werden.
Zuletzt hatten die norddeutschen Flächenländer eine Aufteilung Deutschlands in unterschiedliche Strompreiszonen zulasten Süddeutschland gefordert. Hierfür kam aus Bayern scharfe Kritik.