Montag, 25.November 2024 | 00:45

Landesregierung legt Vorschlag für Energiepreisdeckel vor

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Das Wirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern hat die Vorstellungen der Landesregierung für einen bundesweiten Energiepreisdeckel konkretisiert.

„Für private Haushalte soll für den Umfang einer Menge von 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der Bezugsjahre 2019 und 2020 der Energiepreis als Festpreis ausgestaltet werden“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) am Freitag in Schwerin. Der Vorschlag schließt sowohl Gas und Strom als auch Wärme ein.

Die angedachten Festpreise sollen auf dem Niveau liegen, das vor dem Kriegs in der Ukraine am Markt vorlag. Der restliche Verbrauch eines Haushalts muss dem Konzept nach zu den je aktuellen Marktpreisen abgerechnet werden, dies biete einen vertretbaren Sparanreiz.

Meyer sieht eine Deckelung bis zum Ende der Heizperiode im Frühjahr 2024 als notwendig an. Die Kosten schätzt er auf 100 bis 120 Milliarden Euro. Knackpunkt sei die Finanzierung, hier sollten Bund und Länder dem Minister zufolge prüfen, wie viel Mehreinnahmen der Staat aktuell unter anderem bei Strom- und Mineralölsteuer erzielt. Sowohl die Unternehmen zur Kasse zu bitten als auch zusätzliche Schulden aufzunehmen, hält Meyer für nachrangige Optionen zur Finanzierung.

Die Landesregierung will den Vorschlag bei der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz (28. September) vorstellen. Sollten sich Bund und Länder nicht schon hier einigen, sieht Meyer auch die Option einer Initiative im Bundesrat. Wichtig ist ihm, dass der Preisdeckel im Dezember bereits greifen müsse, dies sei psychologisch wichtig.

Für Unternehmen, soziale Einrichtungen und andere schlägt die Landesregierung im Prinzip ein ähnliches Modell vor. Da der Stromverbrauch vieler Unternehmen im Jahr 2020 jedoch von der Pandemie stark beeinflusst wurde, sollen hier die Jahre 2018, 2019 und 2020 als Vergleichsgrundlage herangezogen werden.

Meyer machte deutlich, dass er sich auch umfassendere staatliche Eingriffe in den Energiemarkt, etwa direkt bei den Gaseinkäufern, vorstellen kann. Es sei jedoch strittig, ob dies mit EU-Recht vereinbar wäre.

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