Montag, 25.November 2024 | 00:55

Acht-Punkte-Plan soll MV im Herbst durch Pandemie bringen

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Reisebeschränkungen, Schulschließungen oder strenge Kontaktverbote soll es in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr geben.

Stattdessen soll ein Acht-Punkte-Plan dabei helfen, die Corona-Pandemie auch bei einer ab Herbst erwarteten Zunahme der Infektionszahlen im Griff zu behalten. „Wir setzen auf Eigenverantwortung, auf Einsicht und Vernunft“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag in Schwerin. Zuvor hatte die Landesregierung der mit Hilfe eines von Drese eingesetzten Expertenrats entwickelten Corona-Strategie zugestimmt. Damit verfügt Mecklenburg-Vorpommern als eines der ersten Bundesländer über einen Fahrplan durch Herbst und Winter.

Der Acht-Punkte-Plan fußt laut Drese auf den Maßgaben des neuen, noch nicht beschlossenen Bundes-Infektionsschutzgesetzes, das aller Voraussicht nach ab Oktober gelten werde. Der Expertenrat habe zudem die bisherigen im Land angewendeten Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft und daraus unter Berücksichtigung des erreichten Impfschutzes die neue Strategie entwickelt. „Auf Basis der zu treffenden Regelungen auf Bundesebene und des Acht-Punkte-Plans für Mecklenburg-Vorpommern sind wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter vorbereitet“, zeigte sich Drese überzeugt.

So sollen die Bürger stets verständlich über die aktuelle Pandemielage im Land informiert werden. Die Datenbasis soll unter anderem durch automatisierte Erfassung von Infektionsfällen verbessert werden. Zudem werden laut Drese pandemierelevante Krankendaten aus etwa 100 Arztpraxen im Land anonymisiert erfasst, um taggenau ein besseres Lagebild zu erhalten. „Die bisher verwendeten Inzidenzen bilden das wirkliche Infektionsgeschehen nicht ab“, sagte Drese zur Begründung. Da viele Menschen geimpft oder genesen seien und Ansteckungen in der Regel ohne Komplikationen verliefen, werde inzwischen deutlich weniger getestet.

Die Regierung werde weiter für Schutz- und Auffrischungsimpfungen werben und auch für ausreichend Impfmöglichkeiten sorgen, betonte Drese. Der Appell richte sich vor allem an ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen, die am meisten gefährdet seien. Der neue, an den inzwischen dominanten Omikron-Subtyp BA.2 angepasste Impfstoff könne ab Ende kommender Woche zum Einsatz kommen. Neben Hausärzten würden auch Mediziner in den weiter bestehenden Impfzentren der Kreise und kreisfreien Städte die Spritzen verabreichen.

Durch Impfungen könnten zwar Ansteckungen nicht gänzlich verhindert werden, doch schützten sie nachgewiesenermaßen vor schweren Krankheitsverläufen und entlasteten so auch die Krankenhäuser. Neben dem Gesundheitssystem solle auch die kritische Infrastruktur bestmöglich geschützt werden. Wie Drese weiter hervorhob, soll es auch im ländlichen Raum, vom Land gefördert, weiterhin Teststellen geben. Tests würden anlassbezogen vorgenommen, also bei Vorliegen von Krankheitssymptomen. Höchste Priorität habe, den Betrieb von Kitas und Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen so normal wie möglich zu gewährleisten, betonte Drese.

Die bisherige Corona-Schutzverordnung des Landes, die zwischenzeitlich auf 180 Seiten ausgedehnt worden war und wegen ihrer detailreichen, unübersichtlichen Regelungen massiv in der Kritik stand, gilt vorerst noch bis zum 16. September. Die Ministerin kündigte an, dass die neue Corona-Landesverordnung voraussichtlich am 20. September vom Kabinett verabschiedet und dann auch deutlich kompakter werde. „Wir werden nicht mehr jeden kleinsten Nebensachverhalt regeln“, versicherte sie. Die Verordnung werde sich im Wesentlichen am neuen Bundes-Infektionsschutzgesetz orientieren.

Dem Gesetzentwurf des Bundes zufolge wird es bei der bundesweiten Maskenpflicht in Bus und Bahn bleiben. Flugreisen sollen entgegen ersten Planungen davon aber ausgenommen werden. Zudem soll ab Oktober eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen abhängig vom jeweiligen Infektionsgeschehen dann auch Maskenpflicht für öffentlich zugängliche Innenräume oder im Nahverkehr verhängen und Tests in Schulen und Kitas vorschreiben dürfen.

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