Das Landesverfassungsgericht verhandelt am Donnerstag über den umstrittenen MV-Schutzfonds zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie. Geklagt hat die AfD-Landtagsfraktion. Sie hält die Aufstockung des MV-Schutzfonds von 700 Millionen auf 2,85 Milliarden Euro im Dezember 2020 durch den Landtag für verfassungswidrig.
Für die AfD-Fraktion besteht unter anderem teilweise kein hinreichender Zusammenhang zwischen den durch die Kredite zu finanzierenden Maßnahmen und der Corona-Pandemie. Bereits vor der Krise vorgesehene Projekte wie etwa die Digitalisierung der Schulen müssten durch reguläre Haushaltsmittel finanziert werden.
Der Nachtragshaushalt verstoße gegen die verfassungsrechtliche Schuldenbremse, haushaltsverfassungsrechtliche Grundsätze und gegen das Budgetrecht des Landtags. Der Schutzfond werde zu einem Nebenhaushalt aufgebläht, über den der Landtag nur eingeschränkt Kontrolle habe. Die Landesregierung und der Landtag halten die Klage für unbegründet.
Auch von anderer Seite gab es Kritik an der Milliarden-Ausstattung des MV-Schutzfonds, etwa vom Landesrechnungshof, der FDP oder dem Bund der Steuerzahler. Eine Entscheidung soll laut Gericht an einem späteren Termin verkündet werden.