Donnerstag, 28.November 2024 | 19:46

Grüne fordern Auskünfte zur Auflösung der Klimastiftung MV

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Die geplante Auflösung der umstrittenen Klimastiftung MV bleibt für die Opposition im Schweriner Landtag weiterhin mit Unwägbarkeiten verbunden. Die Grünen-Abgeordnete Constanze Oehlrich beklagte am Mittwoch nach einer Sitzung des Rechtsausschusses mangelnden Auskunftswillen der rot-roten Regierung. „Es grenzt schon an Arbeitsverweigerung, wenn Justizministerin Jacqueline Bernhardt als Verantwortliche der Stiftungsaufsicht und Teil der Landesregierung sachdienliche Auskünfte verweigert“, sagte Oehlrich. Somit bleibe eine der wichtigste Fragen ungeklärt: Ob Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) eine Vereinbarung mit dem Stiftungsvorstand um ihren Amtsvorgänger Erwin Sellering getroffen habe, die weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen für das Land haben könnte.

Die Klimastiftung MV, die wegen ihrer Unterstützung der Gaspipeline Nord Stream 2 und der maßgeblichen Finanzierung mit russischem Geld in der Kritik steht, war Anfang 2021 nach einem Landtagsbeschluss gegründet worden. Nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine beschloss das Parlament, eine Auflösung anzustreben. Einer Übereinkunft mit der Regierung zufolge will der Stiftungsvorstand im September zurücktreten und damit den Weg dafür frei machen.

Offen ist laut Oehlrich eine rechtliche Bewertung zu einer möglichen Haftungsfreistellung des Vorstands. Über den inzwischen ruhenden wirtschaftlichen Teil der Stiftung waren Arbeiten und Lieferungen zur Fertigstellung der Gaspipeline im Umfang von 165 Millionen Euro abgewickelt worden. Für Klimaschutzprojekte hatte Nord Stream 2 der Stiftung 20 Millionen Euro bereitgestellt.

Justizministerin Bernhardt (Linke) wies die Vorwürfe Oehlrichs zurück. Für das Land hätten zwei andere Minister die „Gemeinsame Erklärung“ mit der Stiftung unterzeichnet. „Das Land ist an dieser Erklärung also in seiner Eigenschaft als Stifter beteiligt, nicht dagegen in Gestalt der Stiftungsaufsicht. Ich habe im Rechtsausschuss heute zum wiederholten Mal gern darauf aufmerksam gemacht, dass ich Fragen zur Auslegung der „Gemeinsamen Erklärung“ aus diesem Grund nicht beantworten kann“, erklärte Bernhardt. Es sei dem Ausschuss aber unbenommen, solche Fragen gemäß dem Ressortprinzip an die Autoren der Erklärung zu richten – also an Innen- und Wirtschaftsminister.

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