Donnerstag, 28.November 2024 | 07:46

Urteil im Prozess: Mutter der getöteten Leonie erhält Bewährungsstrafe

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Die Mutter der getöteten Leonie aus Torgelow (Vorpommern-Greifswald) bleibt zu einer Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, muss aber doch nicht ins Gefängnis.

Das Landgericht Neubrandenburg hat die zweijährige Haftstrafe für die 27 Jahre alte Frau in einem Berufungsprozess für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Als Hauptgründe nannte Richter Jochen Unterlöhner am Mittwoch den großen Aufklärungsbeitrag, den die Mutter 2020 im Prozess gegen den Stiefvater geleistet habe, und die Stabilisierung ihrer familiären Verhältnisse.

„Wir wollten die positive Entwicklung der Frau und ihres vierjährigen Kindes nicht stoppen“, sagte der Richter in der Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt und Verteidigerin hatten auch die Aussetzung zur Bewährung gefordert.

Die sechs Jahre alte Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow gefunden worden. Der Stiefvater hatte das Mädchen schwer misshandelt, als die Mutter unterwegs war, und verhindert, dass rechtzeitig Hilfe geholt wurde. Der Mann wurde wegen Mordes durch Unterlassen rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. „Ohne sie hätten wir den Stiefvater damals nicht wegen eines Tötungsdeliktes verurteilen können“, sagte Unterlöhner. Die Mutter war Hauptzeugin der Staatsanwaltschaft.

Sie war im Dezember 2021 vom Amtsgericht Neubrandenburg wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu der Haftstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte sie Berufung eingelegt, diese dann aber auf das Strafmaß begrenzt.

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