Am Landgericht Neubrandenburg beginnt am Mittwoch der Berufungsprozess gegen die Mutter der getöteten Leonie aus Torgelow.
Die Berufungskammer am Landgericht will prüfen, ob die Frau die vom Amtsgericht verhängte Haftstrafe doch antreten muss. Die 27-jährige Mutter war im Dezember 2021 vom Amtsgericht Neubrandenburg wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafe sollte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die sechs Jahre alte Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow gefunden worden. Der Stiefvater hatte das Mädchen wieder einmal schwer misshandelt, als die Mutter unterwegs war. Dann hatte er verhindert, dass rechtzeitig Hilfe geholt wurde. Der Mann gab in seinen Prozessen vor, dass das Kind eine Treppe hinuntergestürzt sei. Er wurde wegen Mordes durch Unterlassen rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Mutter war damals Hauptzeugin der Staatsanwaltschaft.
Die Frau habe im Januar 2019 die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig Hilfe für die Sechsjährige zu holen, dies aber nicht getan, hatte die Richterin am Amtsgericht das Urteil begründet. Sie war über die Forderung der Staatsanwältin hinausgegangen. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch oder Geldstrafe plädiert und Berufung eingelegt.
Bisher ist für den Berufungsprozess nur ein Verhandlungstag geplant. Die Verhandlung könnte zum Schutz der jüngeren Geschwister von Leonie, wie schon vor dem Amtsgericht, weitgehend ohne Öffentlichkeit stattfinden.