Dienstag, 26.November 2024 | 23:40

Landesverordnung verlängert: Maskenpflicht im Bus bleibt

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Im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern gilt weiterhin eine Maskenpflicht.

Die Landesregierung verlängerte auf ihrer Sitzung am Dienstag in Schwerin die Corona-Landesverordnung um weitere vier Wochen. Sie gilt nun bis zum 19. August, wie ein Sprecher des Sozialministeriums in Schwerin mitteilte.

In der Verordnung sind grundlegende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verankert. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucher weiterhin das 3G-Regel – Zutritt hat nur wer geimpft, genesen oder getestet ist. In Arztpraxen muss Maske getragen werden, sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind.

Unabhängig von den konkreten Vorgaben sind die Bürger aufgerufen, grundlegende Regeln zu Abstand, Hygiene, Atemschutz und Lüftung von Räumen zu beachten. „Jeder hat in eigener Verantwortung das persönliche Risiko einer Infektion und das von Kontaktpersonen abzuschätzen“, heißt es in der Verordnung.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales meldete am Dienstag 2812 festgestellte Corona-Neuinfektionen im Land. Auf dem Höhepunkt der letzten Welle im März waren es täglich bis zu 8000. Allerdings gelten die Daten als schwer vergleichbar, da aktuell deutlich weniger getestet wird.

Laut Gesundheitsamt liegen derzeit 26 Corona-Patienten auf einer Intensivstation, Mitte März waren es mehr als 100. Die Sieben-Tage-Inzidenz bei Hospitalisierungen wurde mit aktuell 5,7 angegeben, Mitte März war sie mehr als doppelt so hoch.

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