Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) befasst sich am Mittwoch erneut mit möglichem Subventionsbetrug beim Bau des Rostocker Hotelkomplexes „Yachthafenresidenz Hohe Düne“. Es handelt sich bereits um die zweite Revision (Az 1 StR 439/21) in diesem Fall.
Die Staatsanwaltschaft Rostock geht davon aus, dass der Unternehmer Per Harald Lökkevik den Hotel-Komplex in Rostock-Warnemünde zum Schein und damit illegal in zwei Hotels aufgeteilt und so rund 47,5 Millionen Euro Subventionen zu Unrecht bekommen hat. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte das BGH schon 2017 auf unaufgeklärte Details hingewiesen. Diese gebe es immer noch.
Das Landgericht Rostock hatte den Unternehmer im Jahr 2015 freigesprochen, das Landgericht Schwerin Ende 2020 dann ebenfalls. Die Staatsanwaltschaft Rostock hatte jeweils Revision eingelegt. Sie hatte eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für Lökkevik gefordert.
Vor dem BGH in Karlsruhe ist außerdem die Revision in einem anderen Verfahren gegen den Unternehmer anhängig (Az 1 StR 465/21). Dabei geht es um eine Verurteilung wegen Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben durch das Landgericht Schwerin. Auch dieser Entscheidung waren schon ein erstinstanzliches Urteil vor dem Landgericht Rostock und eine teilweise Aufhebung durch den BGH vorausgegangen.