Das Oberlandesgericht Rostock hat die umstrittene Klimastiftung MV zur Auskunft gegenüber der Transparenz-Plattform „Frag den Staat“ verpflichtet.
Die Stiftung sei auf der Grundlage des Landespressegesetzes verpflichtet, der Presse gegenüber Auskünfte zu erteilen, teilte das Gericht am Dienstag in Rostock mit. Damit wurde eine Entscheidung des Landgerichtes Schwerin bestätigt, das eine einstweilige Verfügung zur Beantwortung von Fragen erlassen hatte. Rechtsmittel können gegen die Entscheidung nicht eingelegt werden, ein Gerichtssprecher wies jedoch darauf hin, dass es den Streitparteien offen stehe, ein Hauptsache-Verfahren anzustrengen.
In der Urteilsbegründung stellt das Oberlandesgericht fest, dass die vom Land gegründete Klimastiftung, die maßgeblich vom Pipeline-Betreiber Nord Stream 2 finanziert wurde, presserechtlich als Behörde zu behandeln ist. Sie nehme öffentliche Aufgaben mit öffentlichen Geldern wahr. Daneben habe das Land nicht nur den Stiftungszweck festgelegt, die Ministerpräsidentin habe durch Bestellung und Abberufung von Stiftungsorganen auch direkten Einfluss auf die Stiftung.
Weiter hieß es, die kürzlich vom Justizministerium als Stiftungsaufsicht abgesegnete Änderung der Stiftungssatzung an der Auskunftspflicht nichts ändere. Diese könne zudem nicht an das Land delegiert werden. Bei der Satzungsänderung wurden alle Verweise auf das Unternehmen Nord Stream 2 gestrichen.