Gemeinnützige Vereine und Initiativen haben im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern rund eine Million Euro aus Strafverfahren erhalten.
Das waren rund 200.000 Euro mehr als im Jahr davor, wie das Justizministerium mitteilte. Das Geld stammt aus Geldauflagen, die die Gerichte und Staatsanwaltschaften Verurteilten aufgebrummt haben. Diese Auflagen beliefen sich auf insgesamt fast 1,5 Millionen Euro. An die Staatskasse flossen davon rund 450.000 Euro.
Zu den Nutznießern der Geldauflagen gehörten im vergangenen Jahr etwa die im Naturschutz engagierte Michael-Succow-Stiftung, die Barther Tafel und Schülervereine. Die höchste Zuwendung mit 35.547 Euro ging den Angaben zufolge an den Verein zur Förderung der Kinder der Schweriner Kinderklinik und des Kinderzentrums Mecklenburg.
„Die Gerichte und Staatsanwaltschaften treffen ihre Entscheidungen für die Geldzuwendungen verantwortungsbewusst und gesellschaftsorientiert“, erläuterte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke).
In den vergangenen zehn Jahren seien in MV 13,6 Millionen Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden. 65 Prozent davon seien an gemeinnützige Vereine gegangen. Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste der gemeinnützigen Vereine, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. Die Listen werden jährlich zum 1. Mai aktualisiert.