Bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben dürfen. Der Landtag berät am Mittwoch (9.00 Uhr) in erster Lesung über eine entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes. Wählen mit 16 bei Landtagswahlen geht bislang in fünf Bundesländern. Nach Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ist im April Baden-Württemberg diesen Schritt gegangen.
Die rot-rote Landesregierung in Schwerin, auf deren Initiative das Wahlalter gesenkt werden soll, erwartet dadurch eine stärkere Einbeziehung junger Menschen in die Politik. Die Zahl der Stimmberechtigten wird nach Berechnungen der Regierung um etwa 1,9 Prozent steigen.
Bei Kommunalwahlen in MV dürfen 16- und 17-Jährige schon seit 1999 ihre Stimme abgeben. Zur Wahl stellen dürfen sie sich allerdings nicht. Das Mindestalter für die Wählbarkeit liegt bei 18 Jahren. Es ist an die Volljährigkeit gekoppelt – bei Kommunal- wie bei Landtagswahlen.