Sonntag, 24.November 2024 | 05:07

Revision abgelehnt: Lebenslange Haft für Mord rechtskräftig

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Für einen heimtückischen Mord an einem Freund muss ein Mann aus Rostock nun endgültig lebenslänglich hinter Gitter bleiben.

Wie eine Sprecherin des Landgerichts Rostock am Donnerstag sagte, hat der Bundesgerichtshof die Revision des Verurteilten gegen das Urteil als „unbegründet“ verworfen. Damit sei das Urteil rechtskräftig. Das Landgericht hatte den 37-jährigen Rostocker am 2. August 2021 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung angeordnet.

Der blutige Vorfall hatte sich im Mai 2020 im Rostocker Stadtteil Groß Klein in der Wohnung des Täters ereignet. Nach Überzeugung des Landgerichts schlief das Opfer auf einem Sofa nach einem Abend mit viel Alkohol und Drogen. Der Verurteilte habe dies ausgenutzt und dem Opfer mit Taschenmesser, Schere und Machete mindestens 50 Verletzungen zugefügt.

Er habe seine Fantasien über das Zerstückeln und Töten von Menschen ausleben wollen, wie er sie sich durch Filme und Musikvideos immer mehr angeeignet habe, sagte der Vorsitzende Richter damals in seiner Urteilsbegründung. Der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Täter ließ das Opfer, das verblutete, dann zurück, versuchte mit einem Bruder Kontakt aufzunehmen und wurde gefasst. Der Verurteilte hatte im Prozess geschwiegen.

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