Seit vergangenem Freitag zählt die Polizeiinspektion Wismar mehr als 35 Strafanzeigen aufgrund unechter Mahnschreiben einer angeblichen Anwaltskanzlei „Kanzlei Kowalski und Schmidt“.
Wie bereits am 9. April durch das Polizeipräsidium Rostock berichtet, werden die Empfänger dieser Mahnschreiben aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 289,50 Euro an eine Lottozentrale zu überweisen. Dem Mahnschreiben liegt zudem ein Kündigungsschreiben und ein Formular für ein SEPA-Lastschriftmandat bei.
Recherchen haben ergeben, dass diese Anwaltskanzlei nicht existiert. Die anzeigenden Bürger haben die Betrügereien rechtzeitig durchschaut, so dass kein finanzieller Schaden entstanden ist.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges aufgenommen.
Bürgerinnen und Bürgern, die derartige Schreiben erhalten haben, rät die Polizei:
– Gehen Sie nicht auf das Mahnschreiben ein.
– Überweisen Sie auf keinen Fall Geld. Erteilen Sie kein SEPA-Lastschriftmandat!
– Informieren sie die Polizei umgehend über die Forderungen/Mahnschreiben.