Die maßgeblich durch Gelder aus russischen Gasgeschäften finanzierte Klimaschutzstiftung MV wehrt sich gegen das Urteil zur Herausgabe von weitergehenden Auskünften zur Unterstützung der deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2.
Wie der Prozessbevollmächtigte der Stiftung am Dienstag mitteilte, hat er Berufung vor dem Oberlandesgericht eingelegt und werde seine Position gegenüber dem Gericht noch im Verlauf des Monats ausführlich darlegen. Aus seiner Sicht schließt das Stiftungsrecht eine Informationsweitergabe explizit aus.
Der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Erwin Sellering (SPD), hatte den Schritt bereits am Vortag angekündigt. „Gegen den Beschluss des Landgerichts wird nach Eingang umgehend Beschwerde eingelegt werden. Eine Stiftung des Privatrechts kann nicht wie eine GmbH oder AG behandelt werden“, sagte er der „Schweriner Volkszeitung“ (SVZ).
Entscheidend für das Urteil des Landgerichts Schwerin vom vergangenen Freitag war, dass aus Sicht der Kammer durch die Stiftung öffentliche Aufgaben mit öffentlichen Mitteln wahrgenommen wurden und ein beherrschender Einfluss der Landesregierung bestehe. Letzteres zieht der Rechtsbeistand der Stiftung ebenfalls in Zweifel. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Die Klägerin der Transparenz-Plattform „Frag den Staat“ hatte am vergangenen Freitag ihre Position auch für den Fall einer Berufung gegen das Gerichtsurteil bekräftigt: „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie die Klimastiftung mit Gazprom und Nord Stream 2 kooperiert – vor allem jetzt angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine.“ Die Plattform schloss weitere Klagen nicht aus, sollte dies nötig sein.