Die AfD-Fraktion im Schweriner Landtag hat beim Oberverwaltungsgericht Greifswald Klage gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung eingereicht.
„Es ist ein Unding, dass eine Landesregierung einfach das gesamte Bundesland zum Hotspot erklärt. Das hat vorher noch keine Landesregierung in Deutschland fertiggebracht“, sagte der Fraktionsvorsitzende der Partei, Nikolaus Kramer, am Mittwoch in Schwerin. Den Angaben zufolge strengt die AfD eine Normenkontrollklage im Eilverfahren an. Mecklenburg-Vorpommern war das erste Bundesland, das sich flächendeckend zum Corona-Hotspot erklärt hat.
Die Partei bemängelt, dass das vom Bundestag beschlossene Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie strenge Vorgaben erlassen habe, um einzelne Gebiete zu sogenannten Hotspots zu erklären, in denen wieder strengere Corona-Beschränkungen greifen. Die Landesregierung sei jedoch nicht auf die konkreten Verhältnisse vor Ort eingegangen.
„Das Infektionsgeschehen hat nicht eine so hohe Gefährlichkeit, wie es im Gesetz gefordert wird“, ergänzte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Thore Stein.