Fast alle Corona-Schutzmaßnahmen sollen wegfallen, DHL macht eine App bei Packstationen zur Pflicht, die Umzugspauschale steigt und Kurzarbeiter müssen Sozialversicherung wieder selbst bezahlen. Dies und anderes erwartet uns im neuen Monat:
Banken müssen mehr Eigenkapital für Immobilienkredite zurücklegen
Bereits im Februar hat die Bundesfinanzaufsicht (Bafin) Banken dazu verpflichtet, ihr Eigenkapital von null auf 0,75 Prozent zu erhöhen, mit dem sie Wohnimmobilien-Kredite absichern müssen. Ab dem 1. April müssen die Geldinstitute nun zwei Prozent ihres Eigenkapitals zurücklegen. Die Folge dürften weiter steigende Zinsen für Kreditnehmer sein.
Mehr Geld im öffentlichen Dienst
Die Löhne von Beschäftigen des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen steigen zum 1. April um 1,8 Prozent. Auszubildende und Praktikanten erhalten 25 Euro mehr pro Monat. Bereits vor einem Jahr wurden die Bezüge um 1,2 Prozent angehoben.
Fast alle Corona-Schutzmaßnahmen sollen wegfallen
Der Bundestag hat am 18. März ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das den Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht. Die meisten Bundesländer nutzen bislang die Möglichkeit einer Übergangsregelung bis zum 2. April, die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen laufen bis dahin weiter. Doch ab dem 3. April fallen die meisten Corona-Regeln weg. Danach besteht nur noch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Unklar ist, wie die Einzelhändler mit dem Wegfall umgehen. Denn sie verfügen über das Hausrecht und können an der Maskenpflicht beim Einkauf weiter festhalten.
Strengere Regeln sollen in Zukunft nur noch in Hotspots erlaubt sein – also Gegenden, in denen zum Beispiel eine Überlastung der Gesundheitsversorgung droht. Einschränkungen, die über den Basisschutz wie die Maskenpflicht in Bus und Bahn hinausgehen, könnten nur angeordnet werden, wenn ganze Bundesländer oder Regionen zu Hotspots erklärt werden. Schwellenwerte, ab wann das der Fall ist, sind bisher nicht beziffert.
Mecklenburg-Vorpommern hat bereits das ganze Land bis Ende April zum Hotspot erklärt, gleiches gilt für Hamburg. Die Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen sehen hingegen im Moment trotz Rekorden bei den Corona-Neuinfektionen keine rechtliche Handhabe für eine Hotspot-Regelung, obwohl sie eine Beibehaltung der Maßnahmen begrüßen würden. Wieder andere sind gegen eine Verlängerung der Schutzmaßnahmen.
Corona-Bonus nicht mehr steuerfrei
Zum 1. April läuft der steuerfreie Corona-Bonus für Beschäftigte aus. Wenn Arbeitgeber nun ihren Mitarbeitern einen Corona-Bonus zahlen möchten, ist dieser nicht mehr steuerfrei. Bis Ende März gilt pandemiebedingt ein steuerlicher Freibetrag in Höhe von 1500 Euro, der auch in mehreren Raten erfolgen konnte.
DHL-Packstationen werden auf eine App umgestellt
Wer ein Paket ausdrücklich an einer Packstation abholen möchte, benötigt dafür ab April die Smartphone-Anwendung „Post & DHL“. Von da an ist dies nicht mehr mit einer Kundenkarte möglich. Die Abholung erfolgt dann nur noch mit einem neuen, scanbaren Code. Wer die App bereits installiert hat, soll diese aktualisieren, um das neue Verfahren nutzen zu können, rät die DHL.
Geänderte Statusfeststellung durch Rentenversicherung
Mit Wirkung vom 1. April 2022 wird das optionale Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) umfassend reformiert. Mit dem Statusfeststellungsverfahren soll den Beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Es schützt Auftraggeber davor, später womöglich Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen zu müssen.
Das Verfahren, um den jeweiligen Status zu klären, wurde bisher vollständig von der DRV durchgeführt. Das Statusfeststellungsverfahren wird nun auf die Feststellung des Erwerbsstatus beschränkt (Elementenfeststellung). Die DRV entscheidet den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns, nicht mehr über die Versicherungspflicht in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung); dies ist künftig Aufgabe der Krankenkassen als Einzugsstellen.
Kurzarbeiter müssen Sozialversicherung wieder selbst zahlen
Zu den Entlastungen von Arbeitnehmern während der Pandemie gehörte auch, dass die Agentur für Arbeit die Kosten für die Sozialversicherung für die Ausfallstunden übernommen hat. Bis Ende 2021 war dies zu 100 Prozent der Fall, seit Anfang 2022 nur noch zu 50 Prozent. Ab Anfang April müssen betroffene Arbeitnehmer diese Kosten nun wieder selbst schultern.
Mindestlohn in der Zeitarbeit steigt
Zum neuen Monat steigt der Mindestlohn für Angestellte in der Zeitarbeit. Dieser erhöht sich dann von bisher 10,45 Euro auf 10,88 Euro. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt hingegen erst im Juni auf 10,45 Euro und soll dann im Oktober auf 12 Euro erhöht werden.
Preise für (0)137-Nummern gesetzlich festgelegt
Die Gebühren für Rufnummern mit der Vorwahl (0)137 aus dem Festnetz sind bereits von der Bundesnetzagentur vorgeschrieben. Diese liegen zwischen 14 Cent und einem Euro pro Minute beziehungsweise Anruf. Bislang konnten jedoch für Anrufe aus dem Mobilfunk auch abweichende Kosten berechnet werden. Ab dem 1. April 2022 kosten die Wahl der Nummern via Mobilfunk ebenfalls pro Minute beziehungsweise Anruf zwischen 14 Cent und maximal 1 Euro.
Umzugspauschale steigt
Wer berufsbedingt ab dem 1. April die Wohnung wechselt, kann dadurch seine Einkommensteuer reduzieren und zunächst eine Pauschale von 886 Euro ansetzen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied – zum Beispiel Ehepartner, Kinder, Stief- oder Pflegekinder – kann ein Betrag von jeweils 590 Euro hinzugerechnet werden. Auch der Freibetrag für nach einem berufsbedingten Umzug anfallende Nachhilfekosten für das Kind steigt von 1160 Euro auf 1881 Euro.
Neben größeren Posten wie zum Beispiel Maklerkosten, Fahrtkosten oder Kosten für die Spedition, die einzeln belegt werden müssen, ist dann zusätzlich ein Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten absetzbar. Maßgeblich ist dabei der Tag, vor dem die Umzugskisten und Möbel eingeladen werden.