Sonntag, 10.November 2024 | 04:19

MV-Werftstandorte: Kabinett beschließt Verlängerung der Transfergesellschaft

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Die zum Genting-Konzern gehörende Unternehmensgruppe MV Werften mit den drei Werftstandorten in Wismar, Rostock und Stralsund hatte im Januar 2022 Insolvenz angemeldet.

Alle Beschäftigten der MV-Werften, die Ende Februar 2022 noch an den drei Werftstandorten und bei der Fertigmodule GmbH beschäftigt waren, konnten dank eines Darlehens des Landes ab dem 01. März 2022 für bis zu vier Monate in die Transfergesellschaft wechseln. Das Angebot haben bislang 1.664 Beschäftigte angenommen.

Bereits zuvor wechselten ab Juni 2021 aufgrund der coronabedingten Betriebseinschränkungen auf Basis des ausgehandelten Transfer- und Sozialtarifvertrages 611 Beschäftigte zeitlich gestuft in die „Transfergesellschaft Küste mbH – Betriebsstätte MV Werften“. Für insgesamt 376 Beschäftigte, die bereits in 2021 in die Transfergesellschaft wechselten und noch dort verblieben sind, würde der Arbeitsvertrag nun am 31. März 2022 auslaufen. Das betrifft 200 Personen am Standort Stralsund, 121 in Rostock und 55 in Wismar.

Um diese Personen vor Arbeitslosigkeit zu bewahren, sollen die Transfer-Arbeitsverträge nun um vier Monate verlängert werden. Das Land will dazu der Transfergesellschaft bis zu 2,8 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Darüber hinaus soll ein Darlehen zur Vorfinanzierung des Transfer-Kurzarbeitergeldes für die 376 Beschäftigten in Höhe von bis zu 560.000 Euro aus dem bereits im Februar 2022 vom Kabinett beschlossenen Kreditrahmen bereitgestellt werden, da die Transfergesellschaft selbst nicht über die finanziellen Mittel verfügt. Das hat das Kabinett heute in Schwerin beschlossen. „Das ermöglicht den Beschäftigten, die schon letztes Jahr in die Transfergesellschaft wechseln mussten, sich bis längstens Ende Juli 2022 umzuorientieren, weiter zu qualifizieren und eine andere Stelle zu finden. Trotz inzwischen aussichtsreicher Perspektiven für den Fortbestand und die Weiterentwicklung aller drei Werftstandorte hätte es zum 01. April 2022 noch keine nahtlose Weiterbeschäftigung geben können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Beschlossen hat das Kabinett zudem die Bereitstellung von Geldern, um einen insolvenzbedingten Ausbildungsabbruch der insgesamt 78 Auszubildenden und dual Studierenden an den drei Standorten der MV Werften zu vermeiden. Für die Finanzierung der Ausbildungsvergütungen bis maximal zum 28. Februar 2023 will die Landesregierung dem Insolvenzverwalter zusätzlich bis zu 1,3 Millionen Euro aus dem „MV-Schutzfonds“ bereitstellen. Bis spätestens Ende Februar 2023 werden drei Viertel der Azubis und dual Studierenden – insgesamt 59 junge Menschen – ihre Ausbildung planmäßig beendet haben. Für die übrigen Azubis werden Möglichkeiten zur Ausbildungsfortsetzung bei anderen Unternehmen gesucht.

Ohne die Finanzierung durch das Land bis Ende Februar müsste den Auszubildenden und dual Studierenden umgehend gekündigt werden. „Von unserer Unterstützung profitieren 36 junge Nachwuchsfachkräfte in Wismar, 24 in Stralsund und 18 in Rostock. Das ist eine Zukunftsinvestition in unsere Fach- und Führungskräfte der maritimen Industrie von morgen“, so Minister Meyer.

Ausreichend Fachkräfte, Spezialisten und Experten sind die Voraussetzung dafür, dass die maritimen Standorte in Mecklenburg-Vorpommern durch neue Unternehmensansiedlungen und eine Umorientierung hin zu einer zukunftsfähigen maritimen Wirtschaft sich weiter entwickeln. Die Verlängerung der Transfer-Tarifverträge und die Sicherung der Ausbildungsverhältnisse der MV Werften bis Ende Februar 2023 tragen dazu bei, zukunftsfähige Standorte maritimer Wirtschaft in MV zu erhalten und zu schaffen.

Die vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Finanzausschuss des Landtages, der am kommenden Donnerstag dazu beraten wird.

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