Wegen des anhaltend hohen Infektionsgeschehens in Mecklenburg-Vorpommern kommt der Landtag am Donnerstag in Schwerin zu einer weiteren Sondersitzung zusammen.
Die Abgeordneten wollen über den künftigen Umfang der Corona-Schutzmaßnahmen beraten. Dazu liegt ihnen ein Antrag der Landesregierung vor. Nach deren Willen sollen wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen wie etwa die Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben für Ungeimpfte bei Restaurantbesuchen vorerst weiter gelten. Diese Übergangsregelungen waren zunächst bis zum 2. April befristet, sollen laut Antrag nun aber bis zum 27. April fortdauern.
Als Begründung für die Verlängerung hatte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) die weiterhin hohe Zahl von Corona-Neuinfektionen und die Vielzahl von Corona-Patienten in den Kliniken genannt. Das öffentliche Gesundheitssystem sei an der Überlastungsgrenze angelangt, weil auch viele Mitarbeiter infiziert seien und in einigen Krankenhäusern fast ein Drittel des Personals ausfalle. Mit zuletzt etwa 2400 nachgewiesenen Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche weist Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich der Bundesländer die höchste Sieben-Tage-Inzidenz auf.
Gegen die Verlängerung der Schutzmaßnahmen regte sich aus Teilen der Opposition bereits Kritik. Und auch aus der Wirtschaft gibt es Widerstand. Eine bloße Fortführung der Maßnahmen über den 2. April hinaus werde abgelehnt, betonte Arbeitgeberpräsident Lars Schwarz. Das gerade vom Bund beschlossene neue Infektionsschutzgesetz gebe es nicht her, ein ganzes Land in „Hot-Spot-Haftung“ zu nehmen. Vor allem die Tourismusbranche hatte auf ein Ende der Beschränkungen noch vor Ostern vertraut und befürchtet nun Nachteile gegenüber Regionen ohne Impf- und Testvorgaben.