Freitag, 29.November 2024 | 13:59

Drese: Ganz MV aus infektiologischer Sicht Corona-Hotspot

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Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) würde gerne ganz Mecklenburg-Vorpommern nach dem 2. April zum Corona-Hotspot erklären lassen, sieht aber rechtliche Hürden.

Das Bundesjustizministerium habe recht klar geäußert, dass es schwierig sei, ein komplettes Bundesland zum Hotspot zu erklären, sagte die Ministerin am Montag in Schwerin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Aus infektiologischer Sicht ist die Lage im Moment aber so angespannt, dass man ganz Mecklenburg-Vorpommern als Hotspot sehen kann.“ Sie nannte die Sieben-Tage-Inzidenz von über 2400 und eine starke Belastung der Kliniken mit infizierten Patienten.

Am Donnerstag soll der Landtag in einer Sondersitzung darüber entscheiden, wie es nach dem Auslaufen der Übergangsregelung am 2. April im Nordosten mit den Corona-Schutzmaßnahmen weitergeht. Das Kabinett werde sich bereits an diesem Dienstag mit dem Thema befassen, so Drese. Außerdem sei die Landesregierung im Austausch mit den Landräten und Oberbürgermeistern. Drese befürchtet einen Flickenteppich, falls für jede Kommune einzeln über eine Hotspot-Regelung entschieden werden müsste. Ursache dafür seien die unkonkreten Vorgaben im neuen Infektionsschutzgesetz, sagte sie.

Die oppositionelle FDP erteilte einer langfristigen und landesweiten Hotspot-Regelung eine Absage. „Die Politik ist gehalten, staatliche Beschränkungen der Freiheit zurückzunehmen, wenn die Lage es nicht mehr erfordert“, erklärte der Fraktionsvorsitzende René Domke. „Zwar haben wir eine hohe Zahl an Neuinfektionen zu verzeichnen, eine flächendeckende Überlastung des Gesundheitssystems über mehrere Monate ist glücklicherweise aber nicht zu befürchten.“

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Mecklenburg-Vorpommern hatte am Wochenende erklärt, der Nordosten sei kein Hotspot im Sinne des neuen Infektionsschutzgesetzes. Tiefgreifende Maßnahmen, wie Testpflichten, dürfe es nach dem 2. April nicht mehr geben, forderte Dehoga-Präsident Lars Schwarz. Ministerin Drese bemängelte, dass es im Infektionsschutzgesetz keine genauere Definition gebe, welche Voraussetzungen für einen Corona-Hotspot vorliegen müssen.

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