Eigentlich sollen in drei Tagen bundesweit alle Corona-Beschränkungen fallen. Doch die Infektionszahlen steigen derzeit weiter rasant an – in den ersten Ländern auf eine Inzidenz von über 2000. Weitgehende Lockerungen zum Frühlingsanfang wollen die meisten Bundesländer daher vermeiden.
Angesichts der rasanten Corona-Ausbreitung in Deutschland sollen die meisten Schutzauflagen nicht wie ursprünglich geplant am Wochenende auslaufen. Zwar zeichnete sich in der Ampelkoalition am Dienstag keine Mehrheit für größere Änderungen am umstrittenen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann ab. Dieser sieht ab Sonntag nur noch einen bundesweiten Basisschutz sowie die Möglichkeit schärferer Hotspotregeln in den Ländern vor. Die meisten Länder wollen aber den Großteil der Auflagen weiter gelten lassen – zunächst bis zum Ablauf einer Übergangsfrist am 2. April.
Deutschlandweit gab es am Dienstag eine Rekordinzidenz von 1585,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und Woche. 198.888 Neuinfektionen und 238 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus wurden binnen 24 Stunden registriert.
In Bayern beschloss das Kabinett am Dienstag, dass es bis zum 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und Maskenpflichten auch in Schulen oder im Handel bleiben soll. Auch Baden-Württemberg will die Übergangsfrist nutzen. Thüringen, Sachsen und Brandenburg wollen von der Regelung ebenfalls Gebrauch machen. Berlin und das Saarland wollen die bisherigen Maßnahmen bis 31. März beibehalten. Mecklenburg-Vorpommern hatte die Beibehaltung der Auflagen bereits angekündigt.
Angesichts regionaler Inzidenzen über der 2000er-Marke ermunterte Lauterbach die Länder, die Übergangsfrist zu nutzen. „Die Länder können jetzt die Maßnahmen verlängern, die sie schon haben, zunächst einmal bis zum 2. April, somit wird es einen Freedom-Day nicht geben“, sagte er in der ARD. „Wir haben in Deutschland ein sehr beängstigendes Geschehen im Moment, wir haben stark steigende Fallzahlen, deutschlandweit, aber auch mit Unterschieden. Wir haben auch eine hohe Sterbequote.“ Nach der Übergangsfrist müssten die Länder die dann geplanten Hotspotregeln nutzen.