Das Gesundheitsministerium in Mecklenburg-Vorpommern sieht noch viele offene Fragen bei den ab dem 3. April möglichen Corona-Beschränkungen.
Offen sei, ob die künftig in besonders durch die Corona-Lage belasteten Hotspots auch Beschränkungen greifen dürfen, die über die bis zum 2. April geplanten Regeln der Übergangsfrist hinausgehen, erläuterte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstag in Schwerin. Zudem sei in den Beratungen des Bundestages zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes auch noch nicht geklärt, ob Hotspots nur Landkreise oder auch ganze Bundesländer umfassen können.
Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hatte am Montag im Anschluss an die Sonderkabinettssitzung klar gemacht, dass ihr die im bisherigen Gesetzentwurf möglichen Regeln nicht weit genug gehen. „Uns sind mit den Vorgaben des Bundes in vielen Bereichen die Hände gebunden. Unbestritten ist jedoch, dass den Ländern nach Freitag eine Übergangsfrist bis zum 2. April eingeräumt werden soll, in der zwar keine Kapazitätsbeschränkungen mehr möglich sind, jedoch die 3G-Regel, Masken-, Abstands- und Testpflichten noch flächendeckend gelten dürfen. Hiervon will die Landesregierung Gebrauch machen.
Zudem wird auch eine allgemeine Maskenpflicht im Einzelhandel als weiterhin sinnvoll eingeschätzt, dies wäre jedoch aus Sicht des Ministeriums auf Basis des bisherigen Gesetzes nicht mehr möglich. Eine weitere Unklarheit betrifft den Angaben nach künftige Änderungen an den Corona-Regeln. Demnach ist nicht nur eine erstmalige Entscheidung des Landtages zur Hotspot-Regel erforderlich, sondern jede Änderung der Corona-Landesverordnung bedürfe aus Sicht des Ministeriums künftig eines Landtagsbeschlusses.