Donnerstag, 28.November 2024 | 08:50

Corona-Impfplicht in MV: Was ab Dienstag bei der Teil-Impfpflicht gilt

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Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht kommt. So müssen bis Dienstag Beschäftigte etwa von Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen gegen das Coronavirus geimpft sein und entsprechende Nachweise vorlegen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können.

Ab Mittwoch können Gesundheitsämter nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gegebenenfalls Konsequenzen ziehen. Doch praktisch kann es dauern, bis ungeimpfte Beschäftigte Bußgelder zahlen müssen oder Betretungs- oder Tätigkeitsverbote verhängt werden. Nach einer Umfrage in den Bundesländern setzen die Ämter auf mehrstufige Verfahren mit teils mehrfachen Fristsetzungen, Einzelfallprüfungen und Ermessensspielräumen. Der unmittelbare Verlust einer Stelle, weil die Corona-Impfung fehlt, droht nicht.

Doch was genau gilt ab morgen in Mecklenburg Vorpommern? – Das weiß die Gesundheitsministerin des Landes MV, Stefanie Drese, mit der wir jetzt am Telefon dazu sprechen…

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