Donnerstag, 28.November 2024 | 23:42

Maskenpflicht beibehalten? Kritik an geplanten Corona-Lockerungen wird lauter

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Wenige Tage vor dem Auslaufen der meisten Corona-Beschränkungen gibt es weiter Kritik an der Pandemie-Politik der Bundesregierung.

„Die Position des Bundesgesundheitsministers ist zutiefst widersprüchlich“, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Wenn das Gesetz so verabschiedet wird, wie es vom Bundeskabinett eingebracht wurde, macht es alle Arbeit der letzten zwei Jahre obsolet“, sagte Brysch über die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Am Mittwoch sollen erstmals im Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz beraten werden; die meisten bundesweiten Corona-Auflagen sollen zum 20. März entfallen. Bereits zwei Tage später soll im Plenum über den umstrittenen Entwurf von SPD-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und FDP-Justizminister Marco Buschmann entschieden werden. Lauterbach und Buschmann schlagen einen deutlich verringerten Basisschutz für ganz Deutschland vor.

Bundesweit möglich sein sollen demnach nur noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und Nahverkehr – und Testpflichten in Heimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll auch die Maskenpflicht in Zug und Flugzeug. Die Länder sollen aber weitere Corona-Auflagen für jeweils auszurufende Hotspots beschließen können. Angesichts der rasanten Ausbreitung des Virus in den vergangenen Tagen wird an diesem Kurs jedoch von vielen gezweifelt.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hält die geplanten Lockerungen für das falsche Signal. Er sei beunruhigt, da die Infektionszahlen in der letzten Woche wieder gestiegen seien, sagte er im Deutschlandfunk. „Es ist insofern schwer verständlich, warum eine Maskenpflicht in bestimmten Einrichtungen sein soll, aber zum Beispiel im Einzelhandel, der Gastronomie nicht, während man im öffentlichen Nahverkehr eine Maske aufsetzen soll. Es ist nicht so richtig durchgängig.“

Reinhardt kritisierte auch den zeitlichen Ablauf der kommenden Gesetzesänderung. „Wir haben ja den Entwurf dieser Veränderung des Infektionsschutzgesetzes als Verbände nachts um eins bekommen und sollten bis morgens um 10.00 Uhr Stellung bezogen haben“, so der Präsident. „Das ist im Hinblick auf Beteiligung von Betroffenen, Verbänden und Einrichtungen, Institutionen vielleicht dann doch ein bisschen eine Farce.“

In einer Ministerpräsidentenkonferenz wollen die Länder mit Kanzler Olaf Scholz am Donnerstag die Lage beraten. Ebenfalls an dem Tag wird im Bundestag erstmals über Anträge zu einer allgemeinen Impfpflicht diskutiert.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht startet bereits in dieser Woche. Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken müssen bis Dienstag Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Weiter soll künftig ein geringerer Corona-Arbeitsschutz gelten. Dazu will das Kabinett am Mittwoch eine Verordnung des Sozialministeriums beschließen. Künftig sollen die Arbeitgeber weitgehend selbst bestimmen können, wie sie das Risiko einschätzen und welche Auflagen im Betrieb noch gelten sollen.

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