Donnerstag, 28.November 2024 | 19:31

Wahlplakate beklebt: Strafbefehl gegen Grünen-Politikerin

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Wegen des Beklebens von Wahlplakaten der politischen Konkurrenz soll die Grünen-Politikerin Katharina Horn eine Geldstrafe zahlen.

Die Ermittlungen ergaben einen hinreichenden Tatverdacht, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund am Freitag mitteilte. Ein entsprechender Strafbefehl des Amtsgerichts Greifswald sei der Anwältin Horns in den vergangenen Tagen zugestellt worden. Er sieht demnach eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen vor. Das entspreche einem Monatsgehalt, so der Sprecher.

Horn war Anfang September von der Polizei dabei ertappt worden, wie sie einen Aufkleber mit dem Wort „korrupt“ auf einem Plakat des CDU-Spitzenkandidaten zur Landtagswahl, Michael Sack, aufbrachte. Sie hatte sich im Anschluss bei Sack entschuldigt und dieser hatte die Entschuldigung akzeptiert. Horn sagte damals, sie habe sich „vor dem Hintergrund der Wahlauseinandersetzung, der Debatten um Maskendeals und Korruptionsvorwürfe“ zu der Aktion hinreißen lassen. Kritik kam damals sowohl von der CDU als auch vom Landesverband der Grünen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat Horn insgesamt zehn Plakate von CDU und FDP beklebt. Gegen den Strafbefehl kann sie demnach noch Einspruch einlegen. Dann käme es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgerichts Greifswald.

Am 26. September 2021 wurden sowohl der Bundestag als auch der Landtag Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Horn hatte auf Platz 2 der Grünen-Landesliste und als Direktkandidatin im Wahlkreis 16 (Mecklenburgische Seenplatte I/Vorpommern-Greifswald II) für den Bundestag kandidiert. Sie verpasste den Einzug aber.

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