Donnerstag, 28.November 2024 | 23:24

Gerichtsurteil zur AfD: Andere Parteien sehen sich bestätigt

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Nach dem Richterspruch des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall sehen sich andere Parteien im Schweriner Landtag hiervon bestätigt.

Das Gericht erlaubt dem Verfassungsschutz die Partei nun mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten und muss sich nicht allein auf öffentlich zugängliche Informationen verlassen. „Das bestätigt unsere Gewissheit seit vielen Jahren, dass die AfD in weiten Teilen eine menschenverachtende Ideologie vertritt, die mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, hieß es von Julian Barlen, Fraktionsvorsitzender der SPD, am Mittwoch. Es sei gut, dass die komplette AfD beobachtet werde, dies sei ein Ausdruck der Wehrhaftigkeit der Demokratie in Deutschland.

Auch der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel, stellte fest, „führende Mitglieder und Funktionäre der Partei machen seit jeher keinen Hehl aus ihrer demokratie- und menschenfeindlichen Gesinnung“. Der Politiker befürchtet jedoch, dass der nun mögliche Einsatz von sogenannten V-Leuten auch negative Auswirkungen haben könnte: „Viel zu häufig trug das Geld des Verfassungsschutzes dazu bei, die extrem rechte Szene zu finanzieren und damit letztlich zu stärken.“

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