Donnerstag, 24.Oktober 2024 | 08:27

Flüchtlinge können nach Anmeldung in Beherbergung bleiben

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Ukrainische Kriegsflüchtlinge, die privat untergekommen sind, müssen nach einer Anmeldung bei der Ausländerbehörde nicht in eine zentrale Aufnahmeeinrichtung umziehen. Das stellte Innenminister Christian Pegel (SPD) am Montag in Schwerin klar. „Die Aussage, eine offizielle Registrierung führe zur Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft, ist falsch.“

Die Landesregierung sei für alle Möglichkeiten dankbar, Geflüchtete aus der Ukraine unterzubringen. Wer privat untergekommen sei, könne gern dort bleiben. Der Minister empfahl den Flüchtlingen, sich behördlich anzumelden. „Dies ist Voraussetzung, um zum Beispiel medizinische Behandlungen nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen oder andere Leistungen in Anspruch nehmen zu können“, erklärte er.

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