Ab heute gilt die 3G Regel auch in der Hansestadt Wismar, speziell in den kulturellen Einrichtungen in den Innenbereichen.
Die Corona-Landesverordnung wurde angepasst und es gibt daher Lockerungen in den kulturellen Einrichtungen. In diesen gilt ab heute die 3-G-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dies gilt ab heute u.a. für die Stadtbibliothek, das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar „Schabbell“, das Welt-Erbe-Haus und die St.-Georgen-Kirche und die Backsteingotik-Ausstellung in St. Marien.