Ab Freitag dürfen Clubs und Diskotheken in Mecklenburg-Vorpommern wegen der Corona-Lockerungen ihre Türen wieder für Gäste öffnen. Nach den Beschlüssen des Landeskabinetts gelten dennoch weiter Hygienevorschriften gemäß den Stufen der Corona-Warnampel.
So ist in Stufe eins zwar allen Feiernden der Eintritt erlaubt, nach der 3G-Regel müssen Ungeimpfte jedoch einen negativen Corona-Test vorweisen. In den Stufen zwei bis vier greift demnach die 2G-plus-Regel: Ungeimpfte sind dann nicht mehr zugelassen und alle anderen brauchen einen zusätzlichen Test. Zudem dürfen die Clubs den neuen Regeln zufolge ihre Kapazität nur zur Hälfte ausschöpfen.
Der Landesverband der Clubs und Live-Spielstätten (Kulturwerk MV) gab sich trotz Euphorie darüber, wieder Publikum begrüßen zu dürfen, insgesamt zurückhaltend: In ihren Einrichtungen herrsche ein saisonales Geschäft, hieß es am Donnerstag. „Nun starten wir das zweite Jahr in Folge mit Öffnungsszenarien zu einem Zeitpunkt, zu dem unsere Saison fast vorbei ist.“ Für die Sommermonate habe man nun erneut keinen Puffer. Müssten die Diskotheken im Herbst erneut schließen, so bedeutet das dem Verband zufolge für den Großteil der Mitglieder das Aus. Bisher haben dem Kulturwerk MV zufolge jedoch noch keine Clubs aufgeben müssen.
Dieser Sicht schloss sich der Hotel- und Gaststättenverbande (Dehoga) im Nordosten an, der ebenfalls Diskotheken vertritt. Entscheidend für die Zukunft der Branche im Land werde sein, wie die Regeln für die Clubszene ab dem 20. März aussehen, sagte Dehoga-Präsident Lars Schwarz. Er gehe fest davon aus, dass die Clublandschaft nach der Pandemie deutlich überschaubarer sein wird. Am Ende werde es auch vom Umfang der Hilfsleistungen durch die Landesregierung abhängen, wie viele Läden weiter existieren. Aus Sicht des Dehoga-Präsidenten kommen die jetzigen Lockerungen eigentlich fast zu spät.