Das absehbare Ende der umstrittenen Gasleitung Nord Stream 2 hat auch Auswirkungen auf anhängige Gerichtsverfahren.
Wie das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns in Greifswald am Mittwoch mitteilte, wurden zwei für März geplante mündliche Verhandlungen abgesagt. Darum hätten unter den aktuellen Umständen alle Beteiligten gebeten. Bei der Klage des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) gegen das Bergamt Stralsund ging es nach Angaben der Umweltschutzorganisation unter anderem um den Vorwurf einer unvollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung.
Als Reaktion auf den Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine hatte die Bundesregierung das Genehmigungsverfahren zur Inbetriebnahme der inzwischen fertiggestellten Pipeline gestoppt. Zudem verhängten die USA Sanktionen gegen die Nord Stream 2 AG im Schweizer Kanton Zug, die laut einer Schweizer Behördenvertreterin nun vor dem wirtschaftlichen Aus steht.
Die parallel zu Nord Stream 1 verlaufende zweite Ostsee-Pipeline gehört ebenfalls dem russischen Staatskonzern Gazprom und sollte weiteres russisches Gas nach Deutschland bringen. Zu den Investoren des rund neun Milliarden Euro teuren Pipelinebaus gehörten neben Gazprom auch die westeuropäischen Energiekonzerne Engie, Shell, Uniper, Wintershall DEA und OMV.