Der Landtag in Schwerin hat am Montag in einer Sondersitzung mit großer Mehrheit weitere Lockerungen der Corona-Schutzvorschriften beschlossen.
Unter der Überschrift „Behutsam ins Frühjahr – Omikron überwinden und stufenweise öffnen“ listet der Beschluss auf, wann Einschränkungen enden. Dabei folgt Mecklenburg-Vorpommern der Bund-Länder-Vereinbarung aus der Vorwoche zur schrittweisen Aufhebung der noch bestehenden Schutzmaßnahmen. Für Kultur, Sport und Handel hatte es im Nordosten bereits Lockerungen gegeben.
Laut Beschluss, dem neben den Regierungsfraktionen von SPD und Linke auch die Oppositionsparteien CDU, FDP und Grüne zustimmten, sollen schon in Kürze die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene bei privaten Treffen wegfallen. Vom 4. März an soll eine 3G-Regel für Gastronomie und Hotellerie im Land gelten. Neben Geimpften und Genesenen haben dann auch Ungeimpfte mit negativem Corona-Test Zugang. Zu Großveranstaltungen sollen wieder mehr Gäste zugelassen werden – Clubs und Diskotheken wieder öffnen dürfen.
Bis zum 20. März sollen bundesweit alle einschneidenden Auflagen wegfallen, sofern es die Situation in den Kliniken zulässt. Ein „Basisschutz“ mit Maskenpflicht in Innenräumen, Bussen und Bahnen sowie mit Tests soll aber über das Datum hinaus möglich sein.
Auf seiner Sitzung legte der Landtag aber auch den Fortbestand der pandemischen Lage in Mecklenburg-Vorpommern fest und ermöglichte damit, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei Bedarf bis zum 19. März Bestand haben können. Die Erlaubnis dazu wäre zum 3. März ausgelaufen. Auch wenn weniger schwere Krankheitsverläufe zu verzeichnen seien, müssten die Kliniken angesichts der hohen Zahl von Neuinfektionen im Land weiterhin vor einer Überlastung geschützt werden, hieß es in der Begründung des Regierungsantrags.
Die AfD, die für ihren Antrag zu einem baldigen „Freiheitstag“ und gegen eine allgemeine Impfpflicht keine Unterstützung fand, stimmte gegen die beiden anderen Anträge.