Zum Start in das zweite Schulhalbjahr in Mecklenburg-Vorpommern gelten heute erneut zwei Wochen lang verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen.
Doch erste Lockerungen sind bereits beschlossen: „Auch wenn die Omikron-Welle noch nicht zu Ende ist, ein Licht am Horizont ist zu erkennen. Schrittweise, angepasst an die Infektionszahlen und Inzidenzen, werden wir die Corona-Maßnahmen in den kommenden Wochen auch in den Schulen anpassen“, hieß es von Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) bereits am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Schwerin.
Für Montag erinnerte das Bildungsministerium die Eltern jedoch nochmals daran, dass eine Erklärung über das Reiseverhalten mitgebracht werden müsse. Die Eltern müssen darin bestätigen, dass sich ihr Kind an den vergangenen zehn Tagen nicht in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat. Kinder und Jugendliche, die diese Erklärung nicht vorweisen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Zudem erfolge eine flächendeckende Corona-Testung der Schülerinnen und Schüler.
Am 7. März soll der erste Lockerungsschritt vollzogen werden: das Ende der Maskenpflicht im Unterricht. Dies gilt jedoch den Angaben des Ministeriums zufolge nicht für die Pausen und in den Gängen, hier muss weiter Maske getragen werden. Auch die Hygienevorschrift für Schüler, sich in der Schule in definierten Gruppen zu bewegen, soll dann aufgehoben werden. Corona-Tests gebe es zunächst drei Mal pro Woche, vom 21. März an dann nur noch zwei Mal.
Sollten Corona-Fälle an Schulen auftreten, greift laut Oldenburg das bewährte Kontaktpersonenmanagement. Positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssten demnach in Quarantäne, deren Mitschüler würden separat unterrichtet und vermehrt getestet. Die Linke-Politikerin wies in diesem Zusammenhang auf das geltende Drei-Phasen-Modell für die Schulen im Land hin. Je nach lokaler Infektionslage wird hiermit gesteuert, in welcher Form der Unterricht stattfindet.