Freitag, 20.September 2024 | 12:48

Am 24. Februar sollen erste Corona-Lockerungen in MV greifen

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Der Chef der Staatskanzlei von Mecklenburg-Vorpommern hat nach den Bund-Länder-Gesprächen für Donnerstag nächster Woche ein Ende der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene bei privaten Treffen angekündigt.

“Für Ungeimpfte bleibt nach Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz die Kontaktbeschränkung bis 19. März bestehen”, betonte Patrick Dahlemann (SPD) am Mittwochabend in Schwerin. Dies bedeute, dass ein Haushalt weiterhin nur zwei Personen aus maximal einem weiteren Haushalt treffen darf. Er bat hier um Verständnis: Dies sei die Gruppe, die man besonders schützen wolle.

Ab dem 4. März soll dann – in Abhängigkeit von der Situation in den Krankenhäusern – eine 3G-Regel für die Gastronomie, Beherbergung und den Tourismus im Land gelten. Neben Geimpften und Genesenen haben dann also auch wieder Ungeimpfte mit negativem Coronatest Zugang. Für Diskotheken und überregionale Großveranstaltungen soll Dahlemann zufolge dann 2G plus gelten. Wer geimpft oder genesen ist, darf also mit einem zusätzlichen Test teilnehmen.

Für die Großveranstaltungen greifen in der zweiten Lockerungsstufe auch neue Kapazitätsregeln. So ist dem Beschluss zufolge in Innenräumen eine Auslastung von 60 Prozent – maximal jedoch 6000 Personen – und im Außenbereich von 75 Prozent – maximal 25 000 Personen erlaubt.

Den dritten und letzten Öffnungsschritt soll es den Angaben zufolge am 20. März geben. Dann sollen alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Hierzu gehören laut dem Staatskanzlei-Chef jedoch nicht die Masken- und Testpflichten und das Abstandsgebot. “Es muss niedrigschwellige Basis-Schutzmaßnahmen weiter geben”, so Dahlemann. Die Homeoffice-Regelungen sollen dann wegfallen.

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