Mit halbstündiger Verspätung hat die Runde begonnen, nun verhandeln die Ministerpräsidenten mit Kanzler Olaf Scholz, und Teilnehmern zufolge ist die Stimmung sachlich. Zu den Forderungen der Länder wurden neue Details bekannt. Die jüngste Beschlussvorlage von 14.00 Uhr, besagt, dass für die Einstufung von Hochrisikogebieten neue Kriterien gefunden werden sollen.
„Mit Blick auf die neue Situation durch die Omikron-Variante und die auch in Deutschland hohen Inzidenzen ist es nicht gerechtfertigt, Länder vor allem wegen einer Inzidenz deutlich über 100 als Hochrisikogebiet einzustufen“, heißt es dort.
Im Blick haben die Länder dabei besonders Familien, deren Kinder unter 12 Jahren oft ungeimpft sind. Diese könnten einer Quarantänepflicht nicht entgehen, die die Corona-Einreiseverordnung derzeit bei Rückreisen aus vielen Ländern vorschreibt. Solche Konsequenzen seien „nicht mehr angemessen und schränken das hohe Gut der Reisefreiheit, ebenso Handel und Wirtschaft unverhältnismäßig ein“, formulieren die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Vom Bund erwarten sie eine „rasche Anpassung der einschlägigen Regelungen“.
In der Frage, wie lange der Genesenenstatus künftig gelten soll, plädieren die Länder für eine Verlängerung auf sechs Monate für Ungeimpfte und auf neun Monate für Geimpfte. Zuletzt hatte das Robert-Koch-Institut den Genesenenstatus verkürzt und damit für hitzige Debatten gesorgt. Entscheidungen zur Veränderung beim Status wollen die Länder künftig von einer Zustimmung des Bundesrats abhängig machen.
Darüber hinaus zeichnen sich laut der Beschlussvorlage weitreichende Lockerungen ab – allerdings unter Vorbehalt. In dem vorgesehenen Drei-Stufen-Plan heißt es: „In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt.“
In einem ersten Schritt sollen Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene demnach komplett – „ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl“ – wegfallen. Die in vielen Bundesländern schon aufgegebene Zugangsregel im Einzelhandel nur für Geimpfte und Genesene (2G) soll bundesweit gekippt werden. Es müssten aber weiter medizinische Masken getragen werden.
In einem zweiten Schritt soll demzufolge ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie und Hotellerie nicht nur Geimpften und Genesenen, sondern auch Personen mit negativem Test (3G) ermöglicht werden. Bei überregionalen Großveranstaltungen – inklusive Sport – soll gelten: im Innenbereich eine Auslastung bis 60 Prozent der Höchstkapazität, maximal 6000 Zuschauer; im Außenbereich bis 75 Prozent der Höchstkapazität, maximal 25.000 Zuschauer.