Nach dem Nachweis des Geflügelpest-Subtyps H5N1 in einem Geflügelbestand in Satow am vergangenen Freitag hat das Veterinäramt nun weitere Maßnahmen ergriffen.
„Um den Ausbruchsbetrieb wurden ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt“, hieß es am Donnerstag von der Stadtverwaltung Rostock. Dies gelte ab sofort und bis auf Widerruf.
Den Angaben zufolge sind von den Maßnahmen die Rostocker Stadtteile Reutershagen, Gartenstadt, Südstadt, Stadtweide und Biestow betroffen. Geflügelhalter in dem Gebiet müssen demnach unter anderem die Zahl der Tiere, die Nutzungsart und etwaig verendete Tiere unverzüglich dem Veterinäramt Rostock melden. Zudem sollen sie einen Kontakt der Tiere zu Wildvögeln und auch jeglichen Gewässern sowie Überschwemmungsflächen verhindern. Die Behörde wies zudem weitere Hygiene- und Eindämmungsmaßnahmen an.
Die Stadt erinnerte zudem an die hohe Ansteckungsgefahr der Tierseuche. „Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, von Geflügel stammenden Teilen, Rohprodukten und Ausscheidungen, über die Luft sowie durch kontaminierte Personen und Gegenstände wie Transportfahrzeuge und -behälter, Eierkartons oder andere Verpackungsmaterialien verbreitet“, hieß es.