Samstag, 21.September 2024 | 19:09

Ministerium: Testpflicht-Änderung ist rechtlich geboten

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Der Wegfall der Testpflicht in Mecklenburg-Vorpommern für frisch Grundimmunisierte und Genesene bei 2G plus hat nach Darstellung der Landesregierung auch rechtliche Gründe.

Wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Schwerin mitteilte, sei es schwer zu erklären, weshalb jemand als enge Kontaktperson eines Corona-Infizierten zwar von der Quarantäne ausgenommen sei, jedoch im Restaurant trotz Geimpft- oder Genesenen-Status einen zusätzlichen Test braucht.

Ein Ministeriumssprecher verwies auf Nachfrage zudem auf andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, in denen diese Ausnahmen ebenfalls gelten würden. Die kürzliche Lockerung der Quarantäne-Regeln sei mit den speziellen Gegebenheiten der Omikron-Variante begründet worden.

Nicht mehr testen müssen sich demnach ab Donnerstag bei 2G plus zusätzlich zu den Geboosterten auch Zweifach-Geimpfte ab zwei Wochen bis 90 Tage nach dem Erhalt des vollständigen Grundschutzes und Genesene vom 28. bis 90. Tag ab dem Datum des positiven Tests. Dies hatte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung bekannt gegeben.

Daneben werden in der neuen Corona-Landesverordnung auch Änderungen bei Museen, Kinos und Theatern sowie für Tanzschulen und den nicht vereinsgebundenen Sport – wie zum Beispiel Yoga-Studios – festgeschrieben. Diese werden nun auch bei einer Verschlechterung der Corona-Lage nicht mehr komplett schließen müssen.

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