Leistungsberechtigte des Jobcenters Nordwestmecklenburg und des Sozialamtes des Landkreises Nordwestmecklenburg erhalten ab sofort über das Jobcenter und das Sozialamt kostenlose Hilfe durch den Mieterbund.
Am 19. August beschloss der Kreistag, dass die Bürger, die Leistungen vom Jobcenter oder dem Sozialamt des Landkreises beziehen, in Zukunft bei zweifelhaften oder unberechtigten Abrechnungen von Nebenkosten bessere Unterstützung erhalten sollen. Der Kreistag hatte den Antrag nahezu einstimmig beschlossen.
Noch in der Sitzung hatte der Stellvertreter des Landrates und zuständige Dezernent Ingo Funk versprochen, die Verhandlungen mit dem Mieterbund aufzunehmen: „Dank unserem engagierten Fachdienstleiter Soziales Herrn Albrecht und dem Geschäftsführer unseres Jobcenters Herrn Greiner konnten wir die Kreistagsentscheidung zügig umsetzen und können nun einen Erfolg vermelden.“, freut sich Funk Mitte Januar.
In Umsetzung des Beschlusses des Kreistages vom 19. August 2021 „Nebenkostenabrechnung von ALG II Bezieher/Kosten der Unterkunft“ wurde mit dem Deutschen Mieterbund Wismar und Nordwestmecklenburg e.V. eine Vereinbarung für das Jahr 2022 geschlossen. Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Jobcenters Nordwestmecklenburg) und nach dem SGB XII (Fachdienst Soziales) erhalten in zweifelhaften oder unberechtigten Abrechnungen von Betriebskosten- und/oder Heizkostenabrechnungen und in mietrechtlichen Fragestellungen einen Gutschein zur Kostenübernahme für die Jahresmitgliedschaft beim Mieterverein. Der Mieterbund vertritt den Leistungsberechtigte dann außergerichtlich in allen mietrechtlichen Fragestellungen für ein Jahr.
Jobcenter-Geschäftsführer Martin Greiner zu der Kooperation: „Grundsätzlich haben die Nebenkostenabrechnungen der Vermieter eine hohe Qualität, jedoch ist die Zusammenarbeit auch für uns sehr sinnvoll. Wenn Zweifel an einer Nebenkostenabrechnung im Einzelfall besteht, deren Kosten wir bei ALG II-Empfängern in der Regel übernehmen, dann können diese nun durch die Fachleute vom Mieterbund ausgeräumt werden. Das sowohl in unserem Interesse, als auch dem des Leistungsempfängers.“
Die Gutscheine sind personalisiert und einen Monat lang gültig.
Landrat Tino Schomann zu der erfolgten Beschlussumsetzung: „Ich freue mich, dass die Initiative für so eine produktive Idee aus dem Kreistag kam und nun umgesetzt werden konnte. Mit jeder guten Idee, die wir in Verwaltungshandeln überführen, wird der Dienstleistungsgedanke unserer Verwaltung gestärkt. Gerade Bereiche wie das Jobcenter sind mehr als nur bloße Verwaltung, sondern müssen Menschen in oft schwierigen Lebenslagen konkrete Hilfestellungen bieten.“