In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab Montag (den 3. Januar) die Corona-Ampelstufe Orange. Grund dafür ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten gemäß der risikogewichteten Einstufung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales am Sonnabend (1. Januar) landesweit den Schwellenwert von 9 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten hat.
Mecklenburg-Vorpommern liegt seit Dienstag (27. Dezember) unter diesem für die Eingruppierung in die Warnstufen maßgeblichen Schwellenwert (Schwellenwert über sechs und unter neun).
Gemäß § 1 Absatz 5 Satz 1 Corona-LVO M-V gelten daher ab dem übernächsten Tag, also ab dem 3. Januar 2022, landesweit die Maßnahmen nach § 1e Absätze 3 und 4, § 1f Absätze 2 und 3, § 1g Absätze 1 bis 3 Corona-LVO M-V sowie die in der Corona-LVO M-V genannten Maßnahmen, die an die Warnstufe 3 der risikogewichteten Einstufung anknüpfen.
In der Corona-Ampelstufe Orange bleiben in Mecklenburg-Vorpommern Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Auch die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).
In Landkreisen und kreisfreien Städte, die laut der risikogewichteten Einstufung des LAGuS in der Warnstufe Rot bzw. Rot+ sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser Warnstufe. Der landesweite Wechsel in die Warnstufe Orange wirkt sich also nur für die Landkreise und kreisfreien Städte aus, die nicht in der Warnstufe Rot bzw. Rot+ sind.