Nach Zwischenfällen bei Protesten gegen Corona-Maßnahmen hat der Landtag zu Friedlichkeit bei Demonstrationen aufgerufen.
In einem Beschluss ohne Gegenstimmen erklärte das Parlament am Freitag, Demonstrationen mit persönlichen Bedrohungsszenarien oder Angriffen physischer oder psychischer Art seien inakzeptabel und illegitim. Mit wohnortnahen Demonstrationen Druck auf Menschen und ihre Familien auszuüben, werde verurteilt. „Der Landtag wertet dies als Versuch der Einschüchterung zum Zwecke der Durchsetzung persönlicher wie politischer Interessen.“
Ein entsprechender Zwischenfall hatte sich am Montag vergangener Woche in Schwerin ereignet, als sich ein unangemeldeter Demonstrationszug auf das Wohnhaus von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) zubewegte. Die Polizei konnte ihn kurz vorher wegleiten. Im ostthüringischen Greiz wurden mehrere Einsatzkräfte von Anti-Corona-Demonstranten verletzt.
Schwesig sagte am Freitag im Landtag mit stockenden Worten, sie wünsche keinen Eltern, ihren Kindern erklären zu müssen, dass sie jetzt einmal woanders spielen müssten, weil nicht sicher sei, wie eine Demonstration ausgehe. Sie appellierte an die Bürger, die 1989 erkämpfte Demonstrations- und Meinungsfreiheit zu bewahren. Diese funktionierten nur, wenn dabei niemand bedroht und keine Gewalt ausgeübt werde. Rote Linien dürften nicht überschritten werden.
Schwesig versicherte, dass kein Politiker es sich einfach gemacht habe bei den Corona-Maßnahmen oder gar leichtfertig gehandelt habe. Die Situation sei schwierig und sie werde wohl noch schwieriger werden, sagte die Regierungschefin mit Blick auf die Omikron-Variante.
Der Antrag war gemeinsam von allen Fraktionen außer der AfD gestellt worden. Zustimmung kam von SPD, Linker, CDU, Grünen und FDP. Die AfD-Fraktion enthielt sich geschlossen bei der Abstimmung.