Der Landtag in Schwerin hat das Abgeordnetengesetz mit breiter Mehrheit geändert und damit auch sichergestellt, dass die Diäten weiterhin regelmäßig an die Richterbezüge angepasst werden.
Aktuell erhalten Abgeordnete 6449 Euro im Monat. Zudem wurde die Kostenpauschale für die Einrichtung der Abgeordnetenbüros als Reaktion auf allgemeine Kostensteigerungen auf einmalig 3000 Euro erhöht. Eine weitere Änderung sieht vor, dass Abgeordnete, die unentschuldigt im Parlament fehlen, mit einem Strafgeld belegt werden. Außerdem müssen die Parlamentarier künftig detaillierter über Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit berichten.
Die Gesetzesnovelle wurde genutzt, um den Gesetzestext geschlechtergerecht zu gestalten. Es werden somit jeweils die weibliche und die männliche Form verwendet. Dies traf bei der AfD auf Kritik. Die größte Oppositionsfraktion stimmte als einzige Partei gegen das neue Gesetz – unter anderem, weil ihrer Meinung nach die Funktionszulagen zu hoch seien und auch vollständig auf die Rentenansprüche angerechnet würden. Für den Vorschlag, die jährlichen Diätenerhöhungen vorerst auszusetzen, fanden die Grünen keine Unterstützung.
Mit einer zusätzlichen Änderung der Landesverfassung können nun auch in Mecklenburg-Vorpommern die Diäten von Landtagsabgeordneten – zumindest teilweise – gepfändet werden. Dafür stimmten sowohl die Regierungsfraktionen SPD und Linke als auch die Oppositionsparteien CDU, Grüne und FDP.
Bislang waren die Parlamentseinkommen der Landtagsabgeordneten für Gläubiger unantastbar. Damit sollte verhindert werden, dass Abgeordnete durch eine Pfändung unter Druck gesetzt werden könnten. Gläubigern war es so aber unmöglich, ihr Geld zu bekommen, selbst wenn es einen gerichtlichen Vollstreckungstitel gab.
Nach der Gesetzesänderung sind Diäten zu 25 Prozent übertragbar und damit auch von Gläubigern pfändbar. Die AfD forderte eine vollständige Pfändbarkeit der Diäten und stimmte deshalb gegen die Verfassungsänderung.