Die Diäten von Landtagsabgeordneten sollen künftig in Mecklenburg-Vorpommern pfändbar sein – zumindest zum Teil.
Dazu sollen am Mittwoch im Landtag die Landesverfassung und das Abgeordnetengesetz geändert werden. Die Diäten sollen demnach künftig zu 25 Prozent übertragbar und damit auch von Gläubigern pfändbar sein. Eingebracht wurde die geplante Änderung von den Regierungsfraktionen SPD und Linke sowie den Oppositionsfraktionen CDU und FDP. Nicht dabei sind die Grünen und die AfD.
Bisher sind die Diäten der Landtagsabgeordneten für Gläubiger unantastbar. Damit soll eigentlich verhindert werden, dass Abgeordnete durch eine Pfändung unter Druck gesetzt werden könnten. „Gleichzeitig steht diese Vorschrift jeder Pfändung durch einen Gläubiger entgegen, auch wenn dieser einen Vollstreckungstitel hat“, heißt es in der Begründung für die geplante Änderung der Landesverfassung.
Einen ersten Vorstoß für die Pfändbarkeit von Abgeordnetendiäten hatte es im Landtag bereits im Jahr 2017 gegeben. Hintergrund waren Steuerschulden einiger Abgeordneter. Das Finanzamt hatte keine Möglichkeit, diese Steuerschulden über eine Pfändung einzutreiben. In anderen Bundesländern und auf Bundesebene sind die Abgeordnetendiäten bereits pfändbar.