Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat beim Schöffengericht des Amtsgerichtes Wismar Anklage gegen einen 30 Jahre alten Mann wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung, der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erhoben.
Mehr als ein Jahr nach einem schweren Unfall mit zwei Toten auf der Autobahn 20 in Nordwestmecklenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Verursacher erhoben. Dem 30 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Barnim (Brandenburg) werden fahrlässige Tötung, Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehr vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Schwerin am Montag mitteilte.
Der Beschuldigte soll Anfang August 2020 in der Nacht bei Wismar mit hoher Geschwindigkeit auf ein vor ihm fahrendes Auto aufgefahren sein. In diesem Wagen starben der 45-jährige Fahrer und seine 19-jährige Mitfahrerin, beide aus Vorpommern. Ein weiterer 19-jähriger Insasse dieses Wagens wurde schwer verletzt.
Der Beschuldigte, der allein unterwegs war, blieb damals unverletzt. Bei ihm wurden 2,1 Promille Atemalkohol gemessen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mann bei dem Unfall mit bis zu 248 Kilometer pro Stunde gefahren sein. Wenige Stunden vorher sei der 30-Jährige bereits auf einem Parkplatz in Schleswig-Holstein von Beamten kontrolliert worden, habe aber angegeben, keinen Alkohol getrunken zu haben. Einen Test habe er abgelehnt und seine etwas unsichere Fahrweise mit Übermüdung erklärt – er durfte weiterfahren.