Sonntag, 24.November 2024 | 17:41

Corona-Vorgaben beschlossen: Schwesig sieht sich bestätigt

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Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sieht sich durch die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern in ihrem konsequenten Kurs der Pandemie-Bekämpfung bestätigt.

„Denn wir setzen bereits auf 2G plus, auf Kontaktbeschränkungen. Wir haben Clubs und Diskotheken geschlossen. Und es ist richtig, dass viele dieser Maßnahmen jetzt auch deutschlandweit kommen“, sagte sie am Donnerstag nach Beratungen der Länderchefs mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und deren voraussichtlichem Nachfolger Olaf Scholz (SPD) in Berlin.

Schwesig appellierte erneut an den noch nicht geimpften Teil der Bevölkerung, den Wissenschaftlern zu vertrauen und die Impfangebote zu nutzen. Es gebe nur einen Weg, um endgültig aus der Pandemie herauszukommen: „Das ist ein vollständiger Impfschutz der Bevölkerung“, sagte die SPD-Politikerin. Deshalb unterstütze sie auch Bestrebungen, eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland einzuführen. Den Bund forderte sie auf, dafür zu sorgen, dass Impfteams und Hausärzten mehr Impfstoff zur Verfügung gestellt wird. „Klar ist, wenn wir beim Impfen und Boostern zulegen sollen, dann brauchen wir auch genügend Impfstoff.“

Kritisch äußerte sich Schwesig zu der vereinbarten Obergrenze für Sportveranstaltungen von 15.000 Besuchern. „Ich halte das wie viele meiner Kollegen für viel zu viel“, betonte sie. Die von ihr geführte Landesregierung hatte die Besucherzahl auf 1000 begrenzt, dafür aber massive Kritik erhalten. Gegenwind gab es im Land auch für die Einführung der 2G-Regel in weiten Teilen des Handels, durch die nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu vielen Geschäften erhalten. Händler erwarten dadurch massive Einbrüche im Weihnachtsgeschäft und fordern einen finanziellen Ausgleich.

Schwesig kündigte an, dass in der kommenden Woche die Corona-Landesverordnung an die Bund-Länder-Beschlüsse angepasst werde. Dabei geht es unter anderem um die Präzisierung der Kontaktbeschränkungen und Vorgaben für Feiern zu Silvester. Bereits am Freitag wird sich der Landtag in Schwerin in einer weiteren Dringlichkeitssitzung mit der Corona-Lage im Land befassen und über mögliche Zusatzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beraten. Schwesig äußerte Verständnis für den Unmut vieler Geimpfter, die nun erneut auch Einschränkungen hinnehmen müssten: „Diesen Frust verstehe ich, aber die Lage ist sehr schwierig.“

Mecklenburg-Vorpommern hatte in Anbetracht unverändert hoher Infektionszahlen und wachsender Belastungen der Kliniken mit Corona-Patienten bereits zur Wochenmitte die Corona-Schutzmaßnahmen verschärft. So wurden die Kontaktmöglichkeiten für Ungeimpfte eingeschränkt. Wie zuvor schon bei Restaurant- oder Theaterbesuchen gilt auch für den Besuch von Weihnachtsmärkten die Regel 2G plus. Demnach erhalten nur noch Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem negativem Corona-Test Zugang. In weiten Bereichen des Einzelhandels werden nur noch Geimpfte und Genesene eingelassen. Ausnahmen gelten für Geschäfte des Grundbedarfs wie Supermärkte, Apotheken, Buchläden, Tankstellen und Baumärkte.

Zum Brechen der vierten Corona-Welle in Deutschland einigten sich Bund und Länder am Donnerstag auf bundesweit deutlich drastischere Vorgaben und Einschränkungen als bisher. Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Regelungen für den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen können je nach Infektionslage regional aber noch einmal verschärft werden.

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dem Beschluss zufolge auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. In den Schulen gilt generell eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr – wie schon im vergangenen – verboten sein. Auf besonders publikumsträchtigen Plätzen soll es zudem ein Feuerwerksverbot geben.

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